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Laut Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes YouGov kennen 33 Prozent der Deutschen die elektronische Patientenakte (ePA) nicht und wissen auch nicht, dass es sie seit 2021 gibt.  

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die ePA aber bis Ende 2024 verpflichtend einführen und ein Jahr später 80 Prozent NutzerInnen sehen. Zu einer modernen Medizin, die sich auf eine gute Versorgung von PatientInnen fokussiert, gehört eben auch die Nutzung der Akte als großes Digitalisierungsvorhaben, erklärte er erst kürzlich im Interview gegenüber der FAZ.  

Dabei stünde der Pragmatismus im Vordergrund: Lauterbach wünscht keine standardisierte Daten-Infrastruktur, sondern Daten auf Basis von pdf- und word-Dateien, auf die jeder Zugriff haben kann, wenn gewünscht. Herr der Daten ist und bleiben die PatientInnen, die Informationen über Befunde, Arztbriefe, Medikationen und Therapien einsehen können. Auch Ärztinnen und Ärzte profitieren. Sie können so beispielsweise Wechselwirkungen erkennen, weil das System auch einen Zugriff auf das eRezept erlaubt. Doppeluntersuchungen werden auch vermieden.  

Der pragmatische Aspekt wird außerdem durch das Widerspruchverfahren, Opt-Out, unterstützt. Nur wenn PatientInnen die eAkte und ihre Nutzung nicht wünschen, müssen sie widersprechen und haben keinen Zugang per Smartphone. Kritiker der ePA fürchten den Schutz von PatientInnendaten. Lauterbach findet eine Befundverschickung als E-Mail, Fax oder Brief aber viel unsicherer.  

ÄrztInnen haben zudem eine Dokumentationspflicht und können alles in die Akte hineinschreiben, nicht aber alles sehen, wenn die Patientin/der Patient dies nicht wünscht.  

Der Bundesgesundheitsminister erkennt den wahren Nutzen und will das deutsche Gesundheitssystem schnell reformieren, damit PatientInnen zukünftig an Vorsorgeuntersuchungen automatisch erinnert werden. Außerdem soll die Arzt-Patienten-Kommunikation mittels Textnachrichten verbessert werden und Impfhinweise zeitnah generiert werden können.  

Die freie Arztwahl bleibt erhalten, aber unnötige Untersuchungen gilt es zu vermeiden. Dabei wird die Akte selbst von der Kasse angelegt. BenutzerInnen müssen nur noch eine eigene App herunterladen, um alle Daten einsehen zu können. Allerdings ist die App-Installation bisweilen zu kompliziert. Zukünftig soll ein einmaliger Identifikationsprozess ausreichend sein.  

Das eRezept wird ebenfalls verpflichtend eingeführt, sodass Arzneimittel per ePA, E-Rezept-App oder Gesundheitskarte in der Apotheke abgeholt werden können.  

Quelle: bundesgesundheitsministerium.de