Der Mangel an Ärzten in der ambulanten Versorgung führt dazu, dass Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern immer mehr zum Anlaufpunkt für ambulant zu behandelnde Patienten werden.
Zu Auswirkungen auf die Krankenhäuser gab Dr. Falko Milski, Vorsitzender des Verbandes der Krankenhausdirektoren Mecklenburg-Vorpommern, zu bedenken: „Die eigentliche Aufgabe der Krankenhäuser ist die stationäre Patientenbehandlung. Natürlich stehen die Kliniken grundsätzlich jedem Menschen zur Verfügung, der einer akut-medizinischen Versorgung bedarf. Dennoch ist aber darauf zu verweisen, dass für die ambulante Gesundheitsversorgung die Kassenärztliche Vereinigung die Verantwortung trägt“.
Obwohl Krankenhäuser nur in Ausnahmefällen ambulant tätig werden sollen, sieht die Realität in den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern anders aus. Insbesondere abends und am Wochenende suchen Patienten die Ambulanzen für jede medizinische Behandlung auf. Der Verband der Krankenhausdirektoren fordert, dass die Krankenhäuser die gleichen Rahmenbedingungen wie niedergelassene Ärzte für die Versorgung bekommen. Der Gesetzgeber soll außerdem die geltenden Beschränkungen der Leistungserbringung für Krankenhäuser in Medizinischen Versorgungszentren und bei besonders schwer kranken Patienten wieder aufheben.
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