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ABDA-Präsident Friedemann Schmidt von Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat kürzlich erst bekanntgegeben, dass die Apotheker in Deutschland ein Modellprojekt zur elektronischen Verschreibung im Rahmen der Telematikinfrastruktur auflegen wollen. Das Ganze werde aber durch bestimmte Abstimmungsverfahren und Gesetzesänderungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch die Ärzte müssen in den Plan integriert werden, weil das Modellprojekt durch das im Mai 2018 durch den Deutschen Ärztetag ausser Kraft gesetzte Fernbehandlungsverbot jetzt  Türen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens öffnet, ganz so wie es auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gefällt. Zugleich appellierte der ABDA-Präsident auch an Jens Spahn, das Verbot des Versandhandels nicht nur anzukündigen, sondern auch durchzusetzen, damit in Deutschland wieder einheitliche Abgabepreise für Arzneimittel umgesetzt werden können. Der EuGH, Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, hat im Jahr 2016 anders entschieden und zwar, dass sich ausländische Versandhändler nicht an die in Deutschland geltenden Abgabepreise für Rx-Medikamente orientieren müssen. Im damals vorliegenden Fall ging es um eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewebs gegen die niederländische Versandapotheke DocMorris, die Parkinson-Patienten Bonuszahlungen gewährte. Der EuGH hielt den Wegfall der Preisbindung für Patienten mit gesundheitlichen Problemen nicht für gefährlich, denn Versandapotheken könnten im Notfall keine echte Alternative darstellen, wenn die individuelle Beratung in der traditionellen Vorort-Apotheke gewährleistet ist und von den Patienten in Anspruch genommen werden kann. Die Luxemburger Richter urteilten ferner, dass eine Festlegung einheitlicher Abgabepreise eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs darstelle. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte schon in seiner Amtszeit angekündigt, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland wieder zu verbieten; jetzt soll Jens Spahn das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben umsetzen.

Quelle: Ärzteblatt