Ein bedeutender Schritt für die Versorgung chronischer Wunden: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit UrgoStart Tül erstmals ein sogenanntes „sonstiges Produkt zur Wundbehandlung“ offiziell in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen. Damit ist das Produkt ab sofort dauerhaft verordnungsfähig – ein Novum in der Arzneimittel-Richtlinie. UrgoStart Tül, ein Produkt zur Behandlung von diabetischen Fußulzera bei Erwachsenen, kann künftig ärztlich verordnet werden – vorausgesetzt, eine herkömmliche Wundversorgung über mindestens zwei Wochen blieb ohne Heilungserfolg, und es liegen weder eine kritische Ischämie noch eine Infektion vor. Mit der Aufnahme in die Anlage V erfüllt das Produkt die neuen gesetzlichen Anforderungen, die ab dem 2. Dezember 2025 gelten. Ab diesem Stichtag dürfen sonstige Wundbehandlungsprodukte nur noch dann verordnet werden, wenn ihr medizinischer Nutzen vom G-BA positiv bewertet wurde.
Der Weg in die Anlage V führt über ein formales Antragsverfahren. Seit Anfang 2024 bietet der G-BA hierzu individuelle Beratungen an – etwa zur Studienlage, zum therapeutischen Nutzen und zu den patientenrelevanten Endpunkten. Ergänzend steht eine wissenschaftliche Ausarbeitung des IQWiG bereit, die Herstellern grundlegende Empfehlungen zur Studiendurchführung liefert. Mit UrgoStart Tül setzt der G-BA einen wichtigen Präzedenzfall – und signalisiert klar: Die Anforderungen für die Verordnungsfähigkeit steigen, aber sie sind erfüllbar. Für Patient:innen mit chronischen Wunden könnte das langfristig den Zugang zu innovativen Therapien sichern.
Quelle: g-ba.de