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Nicht alle querschnittsgelähmten Menschen eignen sich für das Tragen von modernen Exoskeletten. Patienten, die querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzen, müssen besondere Voraussetzungen erfüllen, um wieder mit Hilfe des Exoskeletts auf eigenen Beinen zu stehen und das Gehen zu üben. Medizinische und psychische oder mentale Voraussetzungen sind dabei entscheidend, wie im Fall von Thorsten Röhrmann, ein Patient der nach einem Rollerunfall auf dem Weg zur Arbeit vor 20 Jahren auf den Rollstuhl angewiesen war. Bei ihm passten die medizinischen Voraussetzungen wie eine ausgeprägte Rumpfmuskulatur, Armkraft und die Funktionalität der Arme, um überhaupt ein Exoskelett tragen zu können. Auch die mentale Stärke für ein sehr anstrengendes Training über mehrere Stunden mehrmals in der Woche nach einer dreimonatigen Eingewöhnungsphase ist unbedingt notwendig. Röhrmanns Ärzte aber hielten ihn für psychisch stabil, um es auszuprobieren. Auch jetzt noch kann er es kaum fassen, dass er mit Hilfe seines Physiotherapeuten Fortschritte macht. Betreut wird Thorsten Röhrmann von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), die sich seit dem Unfall um die gesamte Heilbehandlung kümmert und ihm auch eine Rente zahlt. Sie hat sich auch dafür stark gemacht, dass Röhrmann mit der äußeren Stützstruktur in Form eines Exoskeletts in seiner Nachbarschaft herumspazieren kann, was immer noch ein überwältigendes Gefühl für den Querschnittsgelähmten ist. Die BG ETEM ist eine gesetzliche Unfallversicherung, die ihre über 200.000 Mitgliedsunternehmen bei Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz unterstützt. Etwa 3,8 Millionen Menschen profitieren von Rehabilitationsmaßnahmen und Entschädigungen nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheit. Sie übernimmt auch die Haftung für die gesundheitlichen Folgen nach solch einschneidenden Ereignissen im Leben der Versicherten. 

Quelle: www.rehanews24.de