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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Zentren für Intensivmedizin beschlossen. Demnach werden einige Kliniken und Krankenhäuser zu intensivmedizinischen Kompetenz- und Koordinierungszentren umfunktioniert, die neben der medizinischen Expertise auch die normale PatientInnenversorgung leisten.  

Die Zentren für Intensivmedizin erfüllen besondere Aufgaben und bekommen eine gesonderte Vergütung nebst Fallpauschalen-Vergütung, was dazu führen soll, dass Klinikaufenthalte von intensivmedizinisch versorgten PatientInnen verkürzt werden sollen und die Komplikationsrate gesenkt wird.  

Die Zentrums-Regelung beinhaltet einen speziellen Aufgabenbereich für zwei Millionen betroffene PatientInnen pro Jahr, die lebensbedrohliche Erkrankungen oder Verletzungen erlitten haben.  

Die medizinische Expertise bezieht sich danach auf eine erweiterte Beratungsfunktion in telemedizinischen Fallkonferenzen und Visiten. Die ausgesuchten Kliniken haben zudem eine Mentoren-Funktion, um einen regelmäßigen, fallunabhängigen Qualitätszirkel zu gewährleisten. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind auch Kernkompetenzen von Zentren für fachübergreifende intensivmedizinische Überwachungs- und Behandlungszentren.  

Mit Hilfe bestimmter G-BA-Definitionen wird ein interprofessioneller Versorgungsansatz verfolgt, der den Erkenntnissen des Projektes „ERIC“ (Enhanced Recovery after Intensive Care) folgt und in Kraft tritt, wenn die Veröffentlichung im Bundesanzeiger stattgefunden hat.  

Die Zentren für Intensivmedizin müssen danach besondere Anforderungen erfüllen, zu denen beispielsweise telemedizinische Visiten per Audio- oder Videoübertragung in Echtzeit gehören. Ferner bestimmte Maßnahmen zur Qualitätssicherung und eine 24-stündige Bereitschaft zur Aufnahme von Akutfällen sowie „High-Care-Betten“, spezielles Personal und besondere diagnostische Verfahren. 

Quelle: dgtelemed.de