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In Deutschland fürchten sich die stationären Apotheken vor der bundesweiten E-Rezept-Einführung und der Konkurrenz der großen Arzneimittel-Versender, die über eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) von bestimmten Regelungen profitieren könnten.  

Die E-Rezept-Einführung war ursprünglich flächendeckend für den 1.Dezember 2021 geplant, doch wegen technischer Schwierigkeiten mit Praxis-Software Systemen und Abrechnungsproblemen mit Krankenkassen funktionierte auch das Berliner Modell mit zehn „echten“ elektronischen Verordnungen seit Beginn der Probephase schlecht.  

Jetzt fragen sich Apotheker vor Ort, wie leicht Arzneimittelversender die E-Rezept-Codes erhalten. Hierzu hat das Bundegesundheitsministerium per Verordnung klare Regelungen aufgestellt, die bislang aber noch nicht veröffentlicht wurden. Danach ist der Ausdruck des E-Rezept-Codes erlaubt. Auch mit der elektronischen Gesundheitskarte der Patienten ist die Übermittlung gestattet sowie mit der Smartphone-App der gematik. Per Definition des BMG ist die Übertragung aber nicht nur über die E-Rezept der gematik möglich, sondern auch über Smartphone-Apps von Drittanbietern, sodass die großen Versender hier ins Spiel kämen. Der Gesetzgeber hat das BMG dazu ermächtigt, einen vierten Weg über Drittanbieter zu beschreiben. Je leichter das vierte Verfahren sein wird, desto einfacher wird die Nutzung Drittanbietern über deren Apps gemacht, kritisieren Apotheker, die befürchten, dass sie große Einbußen erleiden.  

Die Verordnung ist aber noch unklar, denn auch gematik-Chef Markus Leyck-Dieken hat erklärt, dass ein erster Entwurf bereitliegt, dieser aber noch in einem länger dauernden Verfahren von allen EU-Mitgliedern zugestimmt werden müsste. Das BMG wird den Entwurf von Leyck-Dieken mit Spahns Nachfolger abstimmen, soviel ist bislang klar. 

Die auf den Weg gebrachte Verordnung könnte dann aber vielleicht zu spät kommen und nicht mehr relevant sein – prognostiziert ist der Beginn des zweiten Quartals 2022 – weil Versender das Code-Übertragungsverfahren umgehen werden. Sie lassen danach die Patienten per eigener App mit Foto-Funktion den E-Rezept-Code abfotografieren, der direkt in die Hände des Versandhandels kommt.  

Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de