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Die Bundesregierung wird wohl keine Nachbesserung am HHVG vornehmen. Wie im Detail Ausschreibungen auszusehen haben, ist unklar. Klarheit zu schaffen überlässt man den Gerichten. Ob dies am Ende für alle zukünftigen Fälle ausreichen wird, ist zu bezweifeln. Die Gewichtung von Qualitätskriterien ist der wichtigste Streitpunkt. Hier halten sich die offiziellen Stellen mit einer öffentlichen Beurteilung zurück. Ebenso kritisch wird die Prüfung der Dienstleistungsgewichtung gesehen. Hier kommt es auch stark auf die Stellungnahmen und die Beweise der Leistungserbringer an. Auch wäre es hilfreich, wenn die Patienten ihre Position deutlich machen würden.
Open-House-Verträge sind bei Leistungserbringern sehr umstritten. Die vorliegenden Angebote (insbesondere der KKH) führen immer wieder zu Diskussionen und Klagen. Hier scheint es wohl eher eine Klarstellung durch die Bundesregierung zu geben. Die Bundesregierung prüft das Vorgehen aktuell. Man muss also davon ausgehen, dass hier der Gesetzgeber Klarheit schafft.

Quelle: Ärztezeitung