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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant ein Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz, das pflegende Angehörige und Pflegebedürftige stärker unterstützen soll, aber auch Pflegekräfte, vor allem in stationären Einrichtungen. Das neue Gesetz wurde auch zur Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung mit 377 Ja-Stimmen gegenüber 275 Nein-Stimmen der Abgeordneten des Bundestages beschlossen (zwei Enthaltungen).  

Demnach wird der Pflegebeitrag allgemein zum 1. Juli 2023 um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent, in Abhängigkeit vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen, angepasst. Kinderlose zahlen künftig statt 0,35 Prozentpunkte als Beitragszuschlag 0,6 Prozentpunkte und haben damit die 4 Prozentmarke erreicht.  

Familien mit Kindern werden je nach der Kinderanzahl entlastet; mit einem Kind zahlen sie dann einen 3,4-prozentigen Beitragssatz und mit fünf und mehr Kindern 2,4 Prozent. Die Beitragssätze sind somit kinderabhängig gestaffelt. ArbeitgeberInnen zahlen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes. 

Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro werden erwartet. Damit gibt es auch zum 1. Januar 2024 fünf Prozent mehr Geld für Pflegegeld-Leistungen und ambulante Sachleistungen in der Pflege, die 2025 und 2028 jeweils dynamisch angepasst werden, je nach Preisentwicklung. Beim Pflegeunterstützungsgeld hat die Bundesregierung pro Kalenderjahr für bis zu zehn Tage Hilfe vorgesehen, je Pflegefall nur einmalig. 

Für die vollstationäre Pflege gibt es ab 1. Januar 2024 Zuschläge von Pflegekassen an Pflegebedürftige und ab Juli 2025 steht ihnen dann ein Entlastungsbudget zur Verfügung. Es gibt nämlich auch eine Kombination von Verhinderungspflege- und Kurzzeitpflege-Leistungen in der häuslichen Pflege. Die Zahlung ist flexibel und kann bis zu einem Betrag von 3.539 Euro aufgestockt werden.  

Von der neuen Reform zeigen sich einige Politiker, Sozialverbände und Krankenkassen enttäuscht und üben Kritik. Die Reform gilt als zu undynamisch und nicht weitsichtig genug. Allerdings würden wichtige Bausteine berücksichtigt. Manche kritisieren eine „gepfefferte“ Beitragsanhebung für Beitragszahler, bei einer nur 4,5 prozentigen Steigung für ambulante Pflegeleistungen, die die Inflation nicht berücksichtigt. Eine Steuermittel-Unterstützung fehlt dauerhaft.  

ExpertInnen finden zudem das Pflegeentlastungsgesetz zu kurzfristig und notdürftig durchdacht. Außerdem fehlt ihnen Nachhaltigkeit und Stabilität.  

Quelle: aerzteblatt.de