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Der Gesetzgeber plant ein neues Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz. Das sogenannte Pflegekompetenzgesetz, kurz PKG, soll die Rahmenbedingungen für professionell Pflegende derart verbessern, dass die pflegerische Versorgung noch besser erfüllt werden kann. Leider werden die Expertise und die Qualifikationen von Homecare-Dienstleistern nach Meinung des Verbandes Versorgungsqualität Homecare (VVHC) zu wenig berücksichtigt, obwohl Homecare-Versorger und Sanitätshäuser über die notwendigen Strukturen und Prozesse verfügen und eine patientenindividuelle Versorgung anbieten können, erklärt Norbert Bertram als Geschäftsführer des Verbandes in einer Stellungnahme. Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser könnten demnach eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Hilfsmitteln und anderen Produkten in der ambulanten Versorgung anbieten sowie Versorgungsprozesse auch verzahnen. Deshalb ist es wichtig alle Leistungserbringer der ambulanten Versorgung institutionsübergreifend einzubeziehen, um dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum PKG Rechnung zu tragen. Im Entwurf steht beispielsweise, dass die Ausübung von erweiterten heilkundlichen Aufgaben in den Bereichen Diabetes, Demenz und chronische Wunden durch Pflegefachpersonen berufsrechtlich zu regeln sei, um die professionelle Pflege in die Regelversorgung zu überführen. Der Verband befürwortet eine Stärkung der Expertise von Pflegefachpersonen, glaubt aber, dass für eine effiziente Versorgung alle Akteure „wichtig und notwendig“ seien.  

Quelle: MTD