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Vier private Krankenversicherungen werden demnächst zusammenarbeiten, um Prozesse zu beschleunigen, Services weiter zu verbessern, Kosten stabil zu halten beziehungsweise zu senken und Informationen auszutauschen, um die Qualität der Versorgung des ambulanten, stationären und rehabilitativen Sektors langfristig weiterzuentwickeln.  

Die privaten Krankenversicherer der AXA, Debeka, Huk-Coburg sowie die Versicherungskammer Bayern gehören zum Quartett, wobei letztere mit den Anbietern Bayrische Beamtenkasse und Union Krankenversicherung mit an Bord sind. Die neue Kooperation unter dem Namen „Innovatives Versorgungsmanagement“ soll vier Millionen Vollversicherten durch Kompetenz- und Erfahrungsbündelung viele Vorteile bieten.

Mit Arzneimittelherstellern wie Sandoz (Hexal und A1-Pharma) finden bereits Gespräche mit unbekannten Details statt, die aber durch Ersparnisse bei Arzneimittelpreisen dazu führen, dass die Beiträge, wie schon erwähnt, stabil gehalten werden können. Die Indikationen der Medikamente und deren Auswahl richtet sich nach den „relevanten Versorgungsleitlinien der Fachgesellschaften“. Der Arzt ist weiterhin frei in seinen Entscheidungen für eine bestimmte Therapie, betonen die kooperierenden Kassen. Auch Medikamente nicht-kooperierender Pharmaunternehmen sind weiterhin erstattungsfähig. 

Außerdem stehen Vertragsverhandlungen mit weiteren Pharmaherstellern und zusammenarbeitenden Kliniken an, unter anderem mit der Usedomer Medigreif Inselklinik, ganz im Norden Deutschlands. Andere Häuser sind zudem auch offen als möglicher Kooperationspartner, damit die Gesundheitsversorgung langfristig verbessert wird. Dazu gehören unter anderen Rehabilitationseinrichtungen und digital arbeitende Partner, die die Zusammenarbeit nicht scheuen.  

Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit vieler Leistungserbringer können Wartezeiten reduziert werden, wenn Therapien dringend beginnen müssen. Außerdem entfallen durch die verbesserte Kommunikation aller Beteiligten administrative Hürden, wie zum Beispiel bei der Direktabrechnung von Leistungen.  

Quelle: www.pharmazeutische.zeitung.de