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Eine Reha-Maßnahme unterscheidet sich erheblich von einer Kur, die im Jahr 2000 bereits aus dem Sozialgesetz gestrichen wurde, und heutzutage nur präventiv eingesetzt wird. Rehabilitationen in 1.200 Reha-Kliniken bundesweit bieten Kranken die Möglichkeit, schneller gesund zu werden. Allerdings muss der Patient aktiv dazu beitragen. Sie werden ambulant, stationär oder teilstationär verordnet und müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Das gilt für Arbeitnehmer und Beamte, Rentner beantragen sie bei ihrer Krankenkasse. Es gibt eine Sonderform der Reha-Maßnahme, das ist die Anschlussheilbehandlung, die spätestens 14 Tage nach einer Versorgung im Krankenhaus oder nach einer ambulanten Operation beginnen muss. Diese machen 40 Prozent aller Rehas aus. Der Sozialdienst im Krankenhaus stellt den Antrag dafür. In anderen Fällen muss sich der Betroffenene selbst um seine Reha kümmern. Dann kann der behandelnde Arzt aber weiterhelfen, denn er kennt alle Begründungen für einen Rehabilitationsbedarf. Auch diverse Beratungsstellen und das Internet können helfen. Der Patient muss außerdem ganz genau die richtigen Angebote checken, die die fachliche Kompetenz der entsprechenden Rehabilitationseinrichtung voraussetzen. Anspruch auf eine Reha-Maßnahme hat grundsätzlich der, bei dem die ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sind. Bei abgelehnten Anträgen hilft ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Ablehnung. Auch hierbei kann der Arzt, der gerade behandelt, helfen, indem er die Argumente der Ablehnung entkräftet. Keinesfalls sollte der Antragsteller den Widerspruch zurückziehen, wenn die Krankenkasse ihn am Telefon dazu überreden will. Als letztes Mittel hilft auch unter Umständen eine Sozialgericht-Klage. Ist die Reha genehmigt, gilt es die Maßnahme gut vorzubereiten. Reha-Termin-Verschiebungen um ein paar Tage sind grundsätzlich möglich, Umstellungswünsche sind dagegen schwieriger durchzusetzen. Ist man mit der zugewiesenen Wunschklinik nicht einverstanden, zählen grundsätzlich nur fachliche Argumente. Der Betroffene hat nämlich nur Anspruch auf medizinisch geeignete Reha-Einrichtungen; bei Mehrkosten zahlt in der Regel die Krankenkasse. In der Reha erfolgt dann die Behandlung der Krankheit nach persönlichem Bedarf. Auch ist die Nachsorge entscheidend, denn sie ist auch zusätzlich für den Erfolg mitverantwortlich. Nachsorgeprogramme bietet unter anderem auch die Deutsche Rentenversicherung an, die unter dem Stichwort „Reha“ im Internet informiert (www.deutsche-rentenversicherung.de). Reha-Maßnahmen und die anschließende Nachsorge beinhalten therapeutische Maßnahmen, Methoden der Stressbewältigung, Ernährungsratschläge und Schulungen auf diesem Gebiet, körperliche Aktivität (Physio-, Bewegungs und Sporttherapie) und (Reha)-Sport, und vieles andere mehr, was der Gesundheit zuträglich ist. 

Quelle: Apotheken-Umschau