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In Deutschland sind nach Einschätzungen des RKI momentan, Stand 18. Mai 2020; 0 Uhr, 20.425 Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen (Quote: 11,7 Prozent) mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert. Die Erfassung der Infizierten wird allerdings nach Einrichtungen differenziert. Demnach sind von insgesamt deutschlandweit 175.000 Infizierten 11.800 Menschen, die in der Gesundheitsversorgung in den für den Infektionsschutz relevanten Einrichtungen nach § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) arbeiten, zu denen Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, ambulanten OP-Zentren, Dialyse- und Entbindungszentren, im Rettungsdienst sowie im ambulanten Bereich der Intensiv-Pflegedienste und Rehakliniken gehören, infiziert. In diesem Bereich der Gesundheitseinrichtungen liegt die Quote bei nur 6,8 Prozent, allerdings fehlen Angaben, deshalb hat man eine höhere Quote von 9,8 Prozent ermittelt. 541 von ihnen kamen in Krankenhäuser zur Behandlung, 19 sind verstorben. Im Sektor der Mitarbeiter in Einrichtungen nach § 36 IfSG, zu denen Alten- und Behindertenheime, aber auch Asyl- und Obdachloseneinrichtungen und sogar Gefängnisse gehören, sind mehr als 8.500 mit dem Coronavirus infiziert, von denen 350 hospitalisiert wurden und 42 verstorben sind. Die hohen Fallzahlen hängen danach mit den geballten Ausbrüchen der letzten Wochen in Alters- und Pflegeheimen zusammen. Es gibt in Deutschland ein Infektionsschutzgesetz, das vorgibt, dass alle infizierten Fälle meldepflichtig sind. Allerdings gibt es danach keine Pflicht zur Angabe über das genaue Tätigkeitsfeld der Infizierten. Das Infektionsschutzgesetz sieht also nicht vor, dass die Meldung die genaue Arbeit der Infizierten beschreibt, obwohl den Gesundheitsämtern in den meisten Fällen die Tätigkeit des Betroffenen bekannt ist. Auch wird der genaue Ansteckungsort nicht erfasst, weil er in den meisten Fällen unbekannt ist. Der Betroffene kann sich bei der Arbeit oder aber im persönlichen Umfeld angesteckt haben. Der Marburger Bund (MB) und der Deutsche Pflegerat (DPR) wünschen den exakten Vergleich der Infektionszahlen im Hinblick auf die Gesamtbevölkerung, um noch gezieltere Maßnahmen der Gesundheitsämter einleiten zu können. Auch verlangen beide nach einheitlichen Meldekriterien für die statistischen Erhebungen sowie vor allem vor dem Hintergrund gezielterer Präventionsmaßnahmen und wegen der Befürchtung vor einer zweiten Infektionswelle. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) legt in einem Konzeptpapier sehr viel Wert auf regelmäßige Testungen von medizinischem und pflegerischem Personal, denn nur 43 Prozent der Testkapazitäten in Deutschland würden wirklich genutzt. 845.000 Tests könnten demnach pro Woche mit der sogenannten PCR-Diagnostik, auch für oben genannte Risikogruppen – Mitarbeiter in Krankenhäuser und Pflegeheime – durchgeführt werden. Es ist also noch Luft nach oben. 

Quelle: Ärzteblatt