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Mit einem neuen Digitalisierungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter der Führung von Jens Spahn die Telematikinfrastruktur (TI) in einigen wichtigen Eckpunkten weiterentwickeln, damit die Gesundheitsversorgung von Patienten, auch im erneuten Pandemiefall, besser gerüstet ist. Zu den Eckpunkten seines Programms gehört auch die grenzüberschreitende Versorgung, beispielsweise mit den Niederlanden. Hier die folgenden Eckpunkte im Detail: 

– Die Weiterentwicklung des eRezeptes hat Priorität.

– Die Hinterlegung von Daten von Patienten des eRezeptes wird in der elektronischen Patientenakte (ePA) geplant, unter der Kategorie „Rezept“. 

– Eine „Arzneimittelliste“ (auf Wunsch des Patienten) mit für ihn abgegebenen Arzneimitteln kann auch hinterlegt werden. Aktualisiert werden können die Daten von Arzt und Apotheker, aber nicht vor 2022/2023, denn die Voraussetzungen müssen erst noch geschaffen werden. 

– Die Digitalisierung von BtM-Rezepten unter Änderung des entsprechenden Gesetztes mit unbekannten Fristen ist auch im neuen Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministers vorgesehen. 

– Ein sogenannter personenbezogener Abruf des eRezeptes ist zudem auch möglich. Weitere Details wurden aber noch nicht bekanntgegeben. 

– Zugriffsrechte auf Dispensierdaten (Abgabedaten) im eRezept-Fachdienst sollen auch noch geregelt werden.  

– Darüberhinaus plant Spahn Schnittstellen mit Zugriff auf das Informations-Gesundheitsportal.

– Ausländische Versandapotheken werden ebenfalls in die Nutzung des eRezeptes miteinbezogen, Voraussetzung ist hierbei die entsprechende Hardware.

– Spahn möchte in diesem Zusammenhang auch die TI für die Grenzüberschreitung öffnen, das heißt, eRezept und ePA werden mit einbezogen. 

– Geplant ist des Weiteren eine Videosprechstunden-Anrechnung außerhalb der Öffnungszeiten von ärztlichen Praxen. 

– Der G-BA legt die Kriterien für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) fest, die im Anschluss an die       Videosprechstunde vom Arzt ausgestellt wird. 

– Auch sollen andere Gesundheitsberufe in die TI integriert werden, wie zum Beispiel nichtakademische Leistungserbringer, Heilmittelerbringer- und anbieter sowie Hebammen. 

– Außerdem werden PK-Versicherte Teil des Eckpunkteprogramms; Details sind unbekannt. 

– Ab 2023 ist ein nach gewissen Sicherheitsstandards geplanter interdisziplinärer Nachrichtensofortversand vorgesehen        sowie Videokommunikationsdienste. 

Quelle: www.apotheke-adhoc.de