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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kleber, der die Aufsicht über alle Krankenkassen hat, plant Warnungen und Anweisungen, die an 65 Krankenkassen rausgehen, um 44,5 Millionen Versicherte in Bezug auf Datenschutz-Richtlinien zu informieren und zu warnen. Hintergrund der „Warntexte“ an Versicherte ist, dass das gerade erst in Kraft getretene Patientendatenschutzgesetz (PDSG) Versicherten die freiwillige Nutzung der individuellen Daten überlässt. Damit entscheidet der Patient allein über die Speicherung seiner persönlichen Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) , aber auch über den Zugriff und damit, wer die gespeicherten Daten einsehen darf. Das bringt Datenschützer auf den Plan, denn nach einer freiwilligen Nutzung ab dem Jahr 2021 kommt im Jahr darauf die verfeinerte Variante, indem je Dokumente vom Patienten darüber entschieden wird, wer was wann einsehen darf. Der Zugriff auf die ePA wird zur Zeit von Datenschützern heiß diskutiert. Es steht aber im nächsten Jahr noch eine andere Errungenschaft in der Telematik-Infrastruktur auf dem Prüfstand: das E-Rezept und dessen Start ab 2021, das dann ab 2022 für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der TI verpflichtend eingeführt wird, wenn der Patient über ein Smartphone verfügt, mit dem er die App zur Einlösung in der Apotheke herunterladen kann. Künftig werden dann auch auf eine ähnliche Weise Überweisungen zu einem Facharzt übermittelt. Das PDSG schreibt aber ganz genau vor, dass die Eigenverantwortung für die Gesundheitsdaten beim Patienten liegt. Nur er entscheidet, welche Daten gespeichert, gelöscht und weitergegeben werden dürfen. Die Nutzung der ePA beruht dabei auf einer freiwilligen Basis, betonen Datenschützer. Außerdem ist auch die Datenspende für Forschungszwecke ab 2023 freiwillig. Alle Akteure des Gesundheitswesens sind dafür verantwortlich, dass die Daten in der TI geschützt werden müssen, so jedenfalls will es der Gesetzgeber. 

Quelle: www.apotheke-adhoc.de