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Das DIVI IntensivRegister ist eine Webseite zur deutschlandweiten Abfrage freier Betamungsplätze, das zu Zeiten der Corona-Pandemie-Hochphase, also seit dem 16. April 2020 verpflichtend eingeführt wurde, damit alle intensivbettenführenden Krankenhäuser freie Bettenkapazitäten melden können. Etwas Ähnliches wird jetzt für die außerklinische Intensivpflege von der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) vorgestellt. Das Register mit denselben Kürzeln, DIGAB-Register, ist für außerklinische Intensivpflegeplätze in Pflege-/Wohneinheiten für Intensivpflege, Intensiv-Wohngemeinschaften und in der häuslichen Intensivpflege von Nutzen, das stellt der Präsident der Gesellschaft, Martin Bachmann, ausdrücklich heraus, damit sich alle Unternehmen wie Pflegedienste am neuen Register beteiligen, das eng mit dem DIVI-Register kooperiert. Eine bessere interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen dem stationären Sektor und dem ambulanten Sektor ist auf diese Weise gegeben, weil auch künftig, nicht nur zu Zeiten der Covid-19-Pandemie, Patientenströme besser gelenkt werden könnten. Eine regionale Engpass-Überbrückung ist durch das Zusammenspiel beider Leistungserbringer – außerklinische und innerklinische Notfallversorgung – auf jeden Fall von Vorteil; das gilt auch für die Zukunft. Das neue DIGAB-Register ist zwar nicht verpflichtend und auch kostenlos, aber trotzdem wird den beteiligten Unternehmen dringend geraten, daran teilzunehmen. Alle Akteure im Intensivpflege-Bereich wie Betroffene selbst, ambulante und stationäre Pflegedienste sowie Kliniken und Krankenhäuser profitieren von beiden Registern und deren Zusammenarbeit gleichermaßen. 

Quelle: Ärzteblatt