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Für die stationären Apotheken in Deutschland ist die Vernetzung an die Telematikinfrastruktur (TI) seit dem 30. September diesen Jahres verpflichtend. Alle Apotheken hierzulande werden nach und nach für einen schnelleren und unkomplizierteren Datenaustausch – auch mit anderen Akteuren des Gesundheitssystems – vernetzt, immer unter Wahrung der Sensibilität der persönlichen Gesundheitsdaten von Patienten. Ab dem 1. Januar 2021 wird dann die elektronische Patientenakte (ePA) als Teil der TI verpflichtend eingeführt, damit alle Beteiligten im Gesundheitswesen jederzeit Zugriff auf versorgungsrelevante Informationen unter Einhaltung sämtlicher Sicherheitsstandards haben. Dieses dient der qualitativen Verbesserung der medizinischen Versorgung von Patienten. Die erste Funktion, die als Teil der ePA umgesetzt wird, ist danach der elektronische Medikationsplan (eMP), der alle wichtigen Informationen zur medikamentösen Behandlung auf freiwilliger Basis enthält. Die Einführung der elektronischen Rezepte (eRezepte) ist danach für den 1. Januar 2022 fest eingeplant und somit verpflichtend. 

Apotheken, die sich jetzt der TI-Anbindung anschließen müssen, benötigen dafür vier Komponenten, ohne die das System nicht funktioniert:

1. Zur Identifizierung der Apotheke wird ein sogenannter Institutionsausweis benötigt, der mit SMC-B abgekürzt wird. Er eröffnet das Tor zur TI.
2. Ein elektronischer Heilberufsausweis, kurz eHBA, ist auch notwendig.
3. Ein Konnektor, der wie ein DSL-Router funktioniert, aber deutlich sicherer ist, wird über den Warenwirtschaftsanbieter der Apotheken geliefert. Ein sogenannter VPN-Zugangsdienst gewährleistet den Anschluss. 
4. Ein Kartenlesegerät, auch über den Warenwirtschaftsanbieter erhältlich, liest den eHBA und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten ein. 

Die unter Punkt 1 und 2 aufgelisteten Ausweise zur Identifizierung erhält die Apotheke über die jeweilige Landesapothekerkammer, bei der die SMB-C und der eHBA auch beantragt werden müssen. Nur zugelassene Kartenhersteller sind in den Prozess involviert, wie zum Beispiel das Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, die D-TRUST GmbH. 

Quelle: DAZ