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Mark Langguth – ehemaliger Fachverantwortlicher der elektronischen Patientenakte (ePA), heute freier Berater auf dem Gebiet der Telematikinfrastruktur (TI) – kritisiert das Berechtigungskonzept der ePA heftig, weil das sogenannte feingranulare Rechtemanagement, das ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten soll, noch nicht richtig ausgefeilt ist. Hier gibt es Nachbesserungsbedarf der Dokumenten-Kategorisierung. Nicht betroffen ist die ePA in der Version 1.0, die bereits ab Januar 2021 in den Markt geht. Die erste Version, die für die Krankenkassen und alle beteiligten Akteure im Gesundheitswesen verpflichtend ist, steht bereits in den Startlöchern. Sie verfügt über ein reduziertes Rechtemanagement, bei dem eine Arztpraxis nur pauschale Freigaben auf Basis von zwei Dokumentenkörben erhalten kann. Zu den Dokumentenkörben zählen sowohl ärztliche Dokumente als auch vom Versicherten selbst eingestellte. Die ePA-Version 2.0 verfügt über das feingranulare Rechtemanagement, das durch den Gesetzgeber geschützt wird. Hinter dem Rechtemanagement dieser Version steht das Patientendatenschutzgesetz (PDSG), das Versicherte dazu berechtigt, zu entscheiden, welcher Arzt sich welche Dokumente ansehen darf. Allerdings sind alle medizinischen Fachgebietskategorien nicht voneinander abgegrenzt, sodass jeder Arzt jedes Dokument eines anderen Arztes auf einem anderen Fachgebiet einsehen könnte. Die Eingruppierung der einzelnen Fachgebiete müsste demnach von der gematik, die die Spezifikationen für die ePA bereits veröffentlicht hat, geändert werden, bevor Industriepartner nach Fertigstellung der Version 1.0 mit der nächsten Version fertig sind. So könnten dann beispielsweise Fachgebiete unter dem Oberbegriff „Psyche“ vom Fachgebiet der Gynäkologie abgetrennt werden. Ähnliches gilt für die Spezifikation der ePA 2.0, die die gematik bereits so festgelegt hat, dass zum Beispiel alle eArztbriefe in eine Kategorie fallen, in der auch der Medikationsplan, das Zahnbonusheft, der Mutterpass, Pflegedokumente und anderes zu finden sind. Eine Abgrenzung von fachmedizinischen Inhalten, die für andere Ärzte tabu sind und nicht eingesehen werden dürfen, weil der Versicherte dies nicht will, ist auf diese Weise nicht möglich. Damit die ePA 2.0 aber für den praktischen Einsatz durch den Versicherten bereit stehen kann, erklärt der Experte und Fachmann, muss von der gematik im Hinblick auf klar definierte „Dokumentkategorien“ nachgearbeitet werden. 

Quelle: www.e-health-com.de