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Da die gesetzlichen Krankenkassen schon seit mehreren Jahren über die Zuweisung der Mittel aus dem Gesundheitsfonds streiten, wird der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich, kurz Morbi-RSA, vom Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des RSA beim Bundesversicherungsamt verbessert. Das Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirats soll der Politik helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um schnelle Verbesserungen bei den Zuweisungen an die gesetzlichen Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds zu erreichen. Dabei empfiehlt das erstellte Gutachten zwei differenzierte Modelle zur Weiterentwicklung des Ausgleichssystems des Morbi-RSA. Das eine sind regional differenzierte Zusatzbeiträge für die Krankenkassen oder ein partieller Ausgleich der Über- und Unterdeckungen oder ein kombiniertes Konzept aus beiden Ansätzen. Die Gutachter des Wissenschaftlichen Beirats präferieren allerdings ersteres Konzept, da es einen fairen Wettbewerb der Krankenkassen ermöglicht und Anreize zur regionalen Risikoselektion begrenzt. Auch regionalstatistische Merkmale wie Sterbekosten, Pflegebedürftige, Hausarztdichte -zehn an der Zahl- sollten bei der Umstellung des Ausgleichsverfahrens berücksichtigt werden, obwohl der Einfluss dieser zehn Angebotsvariablen „eher gering“ ausfällt. Experten weisen aber darauf hin, dass sich die Unter- beziehungsweise Überdeckung nie ganz ausgleichen ließe; es bestünden auch weiterhin regionale Unterschiede zwischen der Höhe der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und den Leistungsausgaben der Krankenkassen, aber durch die Neuauflage des RSA würden Manipulationen in Zukunft vielleicht ausbleiben. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung und Reform des Morbi-RSA zu den regionalen Verteilungswirkungen wird von der Bundesregierung nach der Sommerpause genutzt, um die Vorschläge im Hinblick auf den verbesserten Umgang mit Multimorbidität unter Berücksichtigung aller Krankheiten der Versicherten zu verbessern.

Quelle: Ärztezeitung