Seite wählen

Da es momentan Lieferengpässe von morphinhaltigen Fertigarzneimitteln gibt, weist das Standardwerk in der Pharmazie, DAC/NRF, darauf hin, dass Apotheken mit selbsterstellten Rezepturen aushelfen müssen, um die Morhin-Gabe in Kliniken und in der ambulanten Palliativversorgung zu garantieren. Der Deutsche Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium erleichtert herstellendem Apothekenpersonal wie Apotheker und PTA unter anderem die qualitätsgesicherte Herstellung von Rezepturarzneimitteln und die Prüfung aller Ausgangsstoffe. Mit Hilfe der Morhinhydrochlorid-Rezeptursubstanz, die aktuell noch lieferbar und nicht von Engpässen betroffen ist, kann das pharmazeutische Personal in der eigenen Herstellung durch Vereinfachung der Rezepturen aktiv werden. Es finden sich mittlerweile drei verschiedene Einzelrezepturen im Rezepturenfinder online. Alle drei wurden für die Notfallversorgung konzipiert, zwei von ihnen, falls Gelbildner und andere Hilfsstoffe für eine höhere Viskosität in der Vorschrift „Viskose Morhinhydrochlorid-Lösung 20mg/ml (NRF 2.4; modfiziert)“ nicht vorrätig sind und auch nicht schnell beschafft werden können. Die beiden anderen Rezepturen mit Morphinhydrochlorid als wirksame Substanz enthalten denselben Wirkstoff in derselben Dosierung, allerdings sind die Hilfsstoffe andere. Einmal ist die Lösung von wässriger Konsistenz und zucker- sowie aromafrei, einmal dagegen zuckerhaltig und viskos (zähflüssig). Alle drei Applikationen sind hoch konzentriert und kleinvolumig, bezogen auf die Dosierung des Salzes des Morphins, damit geringere Mengen eingenommen werden müssen. Auch ist in der Apotheke ein Konservierungsstoff hinzuzufügen. Der verordnende Arzt findet die abgewandelten Rezepturen auf der Webseite des DAC/NRF in der Rubrik „Arzt-Service“. 

Quelle: Pharmazeutische Zeitung