Seite wählen

Biosimilars sind Biopharmazeutika wie beispielsweise biotechnologisch erzeugte Proteine, die keinen Patentschutz mehr haben und damit günstiger auf den Markt gebracht werden können, was allein schon in Zeiten der COVID-19-Pandemie viel Geld einspart, weil die durchschnittlichen Tagestherapiekosten für Biosimilars nur bei 11,78 Euro liegen und diejenigen der originalen Biopharmazeutika bei im Durchschnitt 27,33 Euro. Diese neuen Zahlen aus dem Jahr 2019 wurden von der Arbeitsgemeinschaft (AG) Pro Biosimilars veröffentlicht. Die Autoren der Publikation „Biosimilars in Zahlen 2019“ haben zudem herausgefunden, dass Biosimilars sich immer größerer Beliebtheit für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erfreuen, weil enorme Kosten, auch in der Zukunft, eingespart werden können. Lag der gesamte GKV-Arzneimittelmarkt laut Analyse im Jahr 2019 bei 25,96 Milliarden Euro, fällt der Sektor der Biosimilars mit 0,8 Milliarden Euro ziemlich klein aus. Eine Milliarde verordnete Tagestherapiedosen Biopharmazeutika (Insuline eingerechnet) haben dagegen 7,8 Milliarden Euro verschlungen. Zieht man die verordneten Insulindosen für 2019 noch ab, bleibt immerhin eine stolze Summe von 6,9 Milliarden Euro stehen, die die GKV zu zahlen hatte. 2019 waren 14 Biosimilars verfügbar. Die günstigeren Nachahmerprodukte waren mit 13,3 Prozent Teil der Biopharmazeutika, ohne dass die Insulinverschreibungen berücksichtigt wurden. Demnach wurden in der Sondergruppe „Biopharmazeutika ohne Insuline“ 434 Millionen Tagestherapiedosen verordnet, das sind dann etwa umgerechnet 57,7 Millionen Tagestherapiedosen Biosimilars, sodass von einem enormen Einsparpotenzial der Nachahmerprodukte im Gegensatz zu den Originalprodukten ausgegangen werden kann. 343 Millionen Euro sollen das gewesen sein, haben die Autoren der Publikation herausgefunden. Dabei wird laut den Autoren mit 79,1 Prozent am meisten Rituximab, ein biotechnologisch hergestellter Antikörper, der vor allem in der Krebsimmuntherapie zur Anwendung kommt, als Wirkstoff verordnet. 

Quelle: Ärzteblatt