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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht im Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) sensible Gesundheitsdaten als gefährdet an, wenn digitale Lösungen wie das E-Rezept verbindlich eingeführt werden sollen. Deshalb wurde das Patientendaten-Schutzgesetz als Entwurf ohne Ausnahmeregelungen vorgesehen, die aber jetzt durch eine Sonderregelung der Gesundheitsminister der Länder nach einer Stellungnahme aufgeweicht werden sollen. Die Landesgesundheitsministerien fordern die Festschreibung von Sondersituationen in der Versorgung, durch den Gesundheitsausschuss im Bundesrat. Danach müsste es Ausnahmen vom Makelverbot für E-Rezepte geben. Dr. Peter Schreiner, Geschäftsführer von Gehe, warnt vor solchen Ausnahmen, denn diese würden immer wieder die Regel bestätigen. Die ABDA und die Gesundheitsminister der Länder haben konträre Auffassungen. Die Landesgesundheitsminister fordern daher Regeln für Sondersituationen in der Versorgung, die beispielsweise bei der Zytostatikaversorgung und bei Patienten ohne Smartphone-Nutzung gegeben seien. Doch Schreiner hält die gezielte Rezeptlenkung durch Rezeptmakler für ein großes Risikopotenzial, denn so sei die Wahlfreiheit jedes Patienten in Gefahr. Jeder Patient hat die freie Apothekenwahl, die nicht angreifbar ist. Doch glauben die Befürworter der Sondersituationen an rechtskonforme Regeln, die der Arzt einhält, wenn er ein E-Rezept in Ausnahmefällen an die Wunsch-Apotheke des betroffenen Patienten schickt. Allerdings bedarf es an dieser Stelle einer Erklärung über die spezifische Rechteverwaltung durch den Arzt, die der Patient im Vorfeld festgelegt hat. Der Gesundheitsauschuss im Bundesrat fordert zudem, dass missbräuchliches Makeln durch Widerruf der schriftlichen Einwilligung durch den Patienten zu jeder Zeit möglich ist. Eine Analyse des Zuweisungsverhaltens müsste dazu statistisch Aufklärung bieten. Außerdem schlagen die Länder vor, den Gemeinsamen Bundesausschuss (B-BA) die Ausnahmeregelungen definieren zu lassen. Eine analoge Alternative zum E-Rezept, das bewährte Papierrezept, schlägt die Partei „Die Linken“ vor, denn eine Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezeptes für oben genannte Ausnahmegruppen stellt nach ihrer Ansicht ein Problem dar. Der Bundestag kann die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses der Länder zwar berücksichtigen, muss sie aber nicht akzeptieren und kann sich darüber hinwegsetzen, denn das PDSG ist nicht zustimmungspflichtig. 

Quelle: www.apotheke-adhoc.de