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Im Dezember 2017 – das ist der letzte Stand – gab es nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) 14.480 zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen. Vor drei Jahren lebten dort schon mehr als etwa 670.000 Menschen, die pflegebedürftig sind oder waren, das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, die auch wissen wollten, wie viele Pflegebedürftige heute vollstationär in Pflegeheimen versorgt werden. Ende Juni 2020 waren es demnach 731.000 Menschen; im Jahr 2010 waren es „nur“ 620.249 (2015: 676.584), Tendenz steigend durch den demografischen Wandel der Gesellschaft. 25 Prozent aller 80- bis 85-Jährigen hierzulande sind demnach heute schon von einer Pflegededürftigkeit betroffen. Das SGB XI sieht vor, dass eine ambulante Versorgung Vorrang vor einer stationären hat, auch weil viele alte Menschen lieber zuhause in ihren eigenen vier Wänden leben möchten. Um allen pflege- und betreuungsbedürftigen Personen im Alter gerecht zu werden, bedarf es jedoch des Ausbaus ambulanter Versorgungsstrukturen und einer Aufstockung altersgerechter Wohnangebote, berichtet die Bundesregierung. Denn nicht nur die Betroffenen bräuchten bei steigenden Zahlen der Pflegebedürftigkeit Hilfe im Alltag, sondern auch deren pflegende Angehörige. Von den vor drei Jahren ermittelten 14.480 stationären Pflegeeinrichtungen befanden sich demnach 7.631 (52,7 Prozent) in freigemeinnütziger Trägerschaft, 6.167 (42,6 Prozent) in privater Trägerschaft und 682, das entsprach einem Anteil von 4,7 Prozent, in öffentlicher Trägerschaft. 

Quelle: Ärzteblatt