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Insbesondere bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) zahlen immer mehr Mitglieder ihre Beiträge nicht. Sie verzeichnen einen Fehlbetrag von rund 554 Millionen Euro von ca. 144.000 Nicht-Zahlern.
Noch dramatischer sieht die Situation bei den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aus: Bereits im August 2011 wiesen 638.000 gesetzlich Versicherte Rückstände von insgesamt mehr als einer Milliarde Euro auf, hiervon entfallen 530.000 Beitragskonten auf freiwillig Versicherte. Durch die Einführung der allgemeinen Pflicht zur Versicherung im Jahr 2007 können Krankenversicherungen ihren Versicherten wegen Zahlungsrückständen nicht mehr kündigen.

Kommentar: Die Beitragsrückstände stellen für die Versicherungsunternehmen fällige Forderungen dar, die sich als Vermögenswerte im Bestand der Kassen befinden. Die Zwischenfinanzierung der fehlenden Liquidität muss jedoch auch von den Kassen geleistet werden und findet langfristig auch Eingang in der Wirtschaftlichkeitsdarstellung einer Kasse. Krankenkassen, die hiervon massiv betroffen sind, müssen sich die Frage stellen, wie die zahlungssäumigen Mitglieder sinnvoll geclustert und mit unterschiedlichen Vorgehensweisen zur Zahlung bewegt werden können.