Das Konzept der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland feiert 10-Jährigen Geburtstag. Ein Jahrzehnt nach ihrer rechtlichen Zulassung haben sich MVZ als ein wichtiger Stabilisierungsfaktor in der ambulanten Versorgung etabliert. Seit 2004 ist die Zahl der MVZ deutlich gestiegen. Bereits 2012 waren es bundesweit 1.938 Einrichtungen. In einigen KV-Gebieten sind bereits über 10 Prozent der Ärzte bei MVZ angestellt. Spitzenreiter ist Thüringen mit einem Anteil von 17 Prozent. Im Bundesdurchschnitt kommen auf ein MVZ 53 Arztpraxen.
Laut dem Vorsitzenden des Bundesverbands des MVZ, Dr. Bernd Köppl, habe sich jedoch die Entwicklung unter der schwarz-gelben Bundesregierung abgeschwächt, da die zu dieser Zeit geführte Politik die Ärzteschaft verunsichert hätte. Dennoch sieht Köppl den Trend als ungebrochen an. Die neue Koalition verspricht, dass die Einschränkungen bei der Trägerschaft gelockert werden und MVZ bei der Vergütung und Zulassung nicht benachteiligt werden.
Der Verband fordert daher möglichst zeitnah dieses Versprechen einzulösen und den Abbau rechtlicher und wirtschaftlicher Benachteiligung und die Anpassung der Zulassungsverordnung anzugehen. So seien angestellte Ärzte in MVZ den selbstständigen Kollegen in Praxen noch lange nicht gleichgestellt. So darf ein MVZ nach dem Tod eines Arztes nicht sofort einen Vertreter einsetzen. In einer selbstständigen Praxis kann dies die Arztehefrau sofort veranlassen. Auch würden angestellte Ärzte bei den Plausibilitätsprüfungen der KVen benachteiligt werden.
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