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Laut des Verbands von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten in Deutschland (LAOH) ist die Anzahl ambulanter Operationen seit Anfang dieses Jahres um bis zu 16 Prozent zurückgegangen. Grund sei das 2011 in Kraft getretene GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG), das den Zuwachs ambulanter Operationen begrenze und gegen das der LAOH kürzlich Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Kommentar: Für Lieferanten von Praxisbedarf ist dadurch mit einer sinkenden Nachfrage bei niedergelassenen Chirurgen zu rechnen. Auch für die ambulanten Nachversorger wird sich das Geschäftsfeld eher verkleinern. Ob der Trend anhält, bleibt abzuwarten. Zurzeit und in näherer Zukunft decken Krankenhäuser den Bedarf an ambulanten Operationen, die stationären Einrichtungen sollten daher weiterhin im vertrieblichen Fokus der Nachversorger stehen.  

[ilink url=“http://www.laoh.net/aktuelles/details/article/16-prozent-weniger-ambulante-operationen-bei-niedergelassenen-chirurgen-seit-inkrafttreten-des-gkv-f.html“]Link zur Quelle (LAOH)[/ilink]