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Der Leiter der bayerischen vdek-Landesvertretung, Dr. Ralf Langejürgen, hat sich beim 23. Neubiberger Krankenhausforum klar für eine finanzielle Sanktionierung schlechter Leistungen in Krankenhäusern ausgesprochen. Seiner Meinung nach gäbe es aktuell keine ausreichenden Sanktionen für schlechte Behandlungsqualität in Krankenhäusern. Finanzielle Abschläge, wie sie in solchen Fällen von der großen Koalition vorgeschlagen worden sind, seien seiner Meinung nach nicht ausreichend. Nicht nur dauerhaft und nachweislich schlechte Leistungen sollen sanktioniert werden, sondern auch medizinisch nicht indizierte Behandlungen. Langejürgen spricht insoweit von einem Reformstau, von dem die Krankenhäuser betroffen seien. Das System, Krankenhausbehandlungen nach Masse zu vergüten, habe zu einem massiven Qualitätsverlust in Krankenhäusern geführt. Die Differenzen zwischen den besten und schlechtesten Krankenhäusern seien vor allem bei den Operationen hoch. Beispielsweise ist das Risiko, eine Wundinfektion nach einer Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation zu bekommen, in vielen Krankenhäusern praktisch nicht gegeben, während in einem „schlechten Krankenhaus“ bis zu fünf Prozent aller Patienten betroffen sind. Bei Eingriffen an den Eierstöcken können die besten Kliniken das Organ fast immer erhalten, während den schlechtesten das nur in 70 Prozent der Fälle gelinge.

Siegfried Hasenbein, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, setzt sich dagegen für die Krankenhäuser ein. Er betont, dass inzwischen 31 Leistungsbereiche in die externe Qualitätssicherung eingeschlossen seien und es würden die Ergebnisse von über 400 Qualitätsindikatoren erhoben und ausgewertet. Den Krankenhäusern sei die Bedeutung der Qualität der Behandlung bewusst. Man denke zudem an die Zertifizierungsverfahren von Fachgesellschaften für die Behandlung bestimmter Erkrankungen wie etwa Brustkrebs oder Darmkrebs, mit denen die Krankenhäuser zur Qualitätssicherung beitragen.

Kommentar: Bereits im Jahr 2013 forderte der GKV-Spitzenverband eine maßgebliche Neuausrichtung bei der Krankenhausversorgung. Die Krankenhausgesetzgebung wurde als von arbeitsmarkt-, industrie- und standespolitischen Einzelinteressen dominiert kritisiert. Inzwischen besteht aber Konsens darüber, dass zukünftig Qualität in Krankenhäusern der Quantität vorgehen soll. Idealerweise wird dadurch der Patient durch Meinungsumfragen unmittelbar miteinbezogen. Nach neuen Zielvorgaben sollen insbesondere nicht mehr ausschließlich Operationen im Fokus der stationären Versorgung stehen bzw. deren Notwendigkeit eingehend geprüft werden.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/865558/kliniken-kassen-wollen-schlechte-qualitaet-nicht-zahlen.html“] Link zur Quelle (aerztezeitung)[/ilink]