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In Berlin fand am 17. April 2018 die Entscheider-Konferenz 3.0 Außerklinische Intensivpfege statt; eine Veranstaltung mit Vorträgen, Workshops und einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Politik, Verbands-und Kassenvertretern sowie Leistungserbringern. Co-Moderator Christoph Jaschke, selbst Betreiber eines Intensivpflegedienstes, hielt ein Plädoyer für eine konsequente Qualitätsorientierung in der außerklinischen Intensivpflege, denn in diesem Bereich sind nach § 132a ABS.2 SGBV Pflegedienste zugelassen, die bislang keinerlei weitere betrieblich-organisatorischen und fachlich-personellen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen mussten. Mit der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege (QPR-HKP), die zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, überprüfen Medizinische Dienste mit zusätzlichen Aufgaben der Qualitätsprüfung die ambulanten Pflegedienste. Eine Teilnehmerin vom Spitzenverband der Medizinischen Dienste (MDS) äußerte sich sorgenvoll, dass vielleicht nicht die Qualität des Ergebnisses, sondern nur die Dokumentation überprüft würde. Auch Christoph Jaschke mahnte für die Zukunft Versorgungsengpässe an, weil vielen Pflegediensten wegen der bereits erwähnten nicht erfüllbaren Zulassungsvoraussetzungen und fehlenden Qualifikationen Schließungen drohen könnten. Die Krankenkassen arbeiten jedoch teilweise mit diesen Pflegediensten zusammen, gegen die Staatsanwaltschaften bereits ermitteln, weil einfach ansonsten keine Versorgung von intensivpflegebedürftigen Menschen möglich ist. Für viele Experten der Branche ein echtes Dilemma, da die Qualität der Versorgung nicht gewährleistet ist. Die nächste Konferenz findet am 25. September ebenfalls in Berlin statt.

Quelle: www.haeusliche-pflege.net