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Im Jahr 2015 sind in Deutschland Hilfsmittel im Wert von 637 Mio. Euro inklusive Mehrwertsteuer an gesetzlich Krankenversicherte über Apotheken abgegeben worden. Applikationshilfen wie Insulin-Pens für Diabetiker, welche auf Rezept von Ärzten verordnet wurden, waren dabei führend, sie wurden für 246 Mio. Euro verkauft. Die Berechnungen hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) angestellt. Den Referentenentwurf über ein neues Heil- und Hilfsmittelgesetz kritisieren die Apotheker unterdessen, weil die darin vorgesehenen Dokumentationspflichten über die Abgabe zu einem ungeheuren Mehraufwand führen. Es wird befürchtet, dass kleinere Apotheken die Versorgung mit Hilfsmitteln eventuell aufgeben oder einschränken. Auch durch Exklusivausschreibungen der Krankenkassen ist nicht gewährleistet, dass der Patient ohne hohe Aufzahlungen und qualitativ gut mit Hilfsmitteln zeit- und wohnortnah versorgt wird.

[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=64867″] Name der Quelle (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]