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Eine irreführende Information der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes Hessen, hat dazu geführt, dass Ärzte und Patienten unsicher wurden, was die Verordnung von Wundversorgungsprodukten betrifft. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) stellt klar, dass die modernen Wundversorgungsprodukte auch weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig bleiben. Die neuen gesetzlichen Regelungen des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG) im Bereich Verbandmittel sehen Übergangsfristen bis Ende April 2019 vor. Aber auch dann ändert sich nicht nicht so viel; moderne Wundversorgungsprodukte wie zum Beispiel hydrooaktive Wundauflagen für chronische Wunden bleiben auch weiterhin voll erstattungsfähig. Personen mit chronischen Wunden sind auf diese innovativen, hochmodernen Verbandstoffe angewiesen, die sich über die Jahre etabliert haben. Für die Ärzte gilt, an ihrer Verschreibungspraxis ändert sich erst einmal gar nichts, so die Verbandmittelexpertin Daniela Piossek vom BVMed. 900.000 Menschen leiden in Deutschland an chronischen Wunden, sodass diese Menschen auch in Zukunft auf moderne Wundversorgungsprodukte zurückgreifen können.

Quelle: Ärztezeitung