Seite wählen

Der bedeutendste Wettbewerbsvorteil, den ausländische Versandapotheken noch bis gestern kannten, ist mit dem Urteil des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe zunichte gemacht worden. „Ausländische Versandapotheken müssen sich in Zukunft an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten“, lautet das Urteil der Richter, welches am Mittwochabend verkündet wurde. Somit ist die Gewährung eines Bonus‘ auf rezeptpflichtige Arzneimittel von ausländischen Versandapotheken bald schon Geschichte. Der Gesundheitsminister will die Gesetzesänderung durch eine Anpassung des § 78 im Arzneimittelgesetz zum 1. Oktober auf den Weg bringen.

Viele Marktexperten hatten das Urteil in seinem Ausgang so nicht erwartet. Ausgangspunkt für das Urteil waren die widersprüchlichen Auffassungen des Bundesgerichtshofs und des Bundessozialgerichts, welches entschieden hatte, dass für ausländische Versandapotheken die deutsche Arzneimittelpreisverordnung nicht gelte. Wenn zwei der höchsten deutschen Gerichte zu gegensätzlichen Urteilen gelangen, ist der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe gefordert, Klarheit zu schaffen. Im Ergebnis wurde somit dem Wunsch des Gesetzgebers Rechnung getragen, dass es keine Ungleichbehandlung für deutsche und ausländische Apotheken geben dürfe.

Insbesondere die Geschäftsmodelle der Europa-Apotheek und der Online-Apotheke DocMorris basierten auf der Ausschöpfung dieser bis gestern noch bestehenden Ungleichheit für die Teilnehmer im Markt. Sehr offensiv haben die Marktteilnehmer den Preisvorteil in Form einer Reduzierung der Rezeptgebühr in Höhe von bis zu 15 Euro für rezeptpflichtige Medikamente auf ihren Homepages beworben. Der Anteil rezeptpflichtiger Arzneimittel am Gesamtumsatz lag dementsprechend bei diesen Anbietern höher als der Rx-Anteil im gesamten Apotheken-Versandgeschäft. Fraglich ist, wie die Unternehmen auf das neue Gesetz reagieren und welche alternativen Strategien sie haben, um dem möglicherweise drohenden Verlust von Versandaufträgen entgegenzuwirken. Auf der Webseite verkündet DocMorris unter dem Stichwort „Aktuelles“, dass das Unternehmen auch weiterhin den Bonus auf Rezepte biete und Verbraucher auch in Zukunft sparen. Ob jedoch die Umsetzung dieser Werbung bald schon als Verstoß gegen geltendes Recht von anderen Marktteilnehmern beklagt wird und wie sich DocMorris daraufhin positionieren wird, bleibt abzuwarten.

Gelingt es den betroffenen Unternehmen nicht, eine alternative Strategie zu implementieren, die sich auch in Zukunft rechtskonform darstellt, ist davon auszugehen, dass ein wesentliches Verkaufsargument und somit auch ein Teil des Unternehmenswertes verloren geht.