Die in den letzten Jahren durchgeführten Ausschreibungen der Krankenkassen im Bereich der Inkontinenzversorgung haben zu Kritik bei Heimbetreibern geführt. Insbesondere Ausschreibungen, die häusliche und stationäre Inkontinenzversorgungen kombinieren, haben im Heimbereich zu Problemen geführt.
Dies war der Anlass einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Krankenkassen, Heimträgern, Herstellern und Leistungserbringern, die sich jetzt auf ein „Konsenspapier zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung in Alten- und Pflegeheimen“ verständigt haben.
Drei Handlungsfelder sollen das derzeitigen Versorgungssystems für aufsaugende Inkontinenzprodukte optimieren:
1. Regelungsbedarf
- einheitlicher Versorgungsstandard
- Vorschlag kassenübergreifende Verträge mit kostendeckender Pauschale zwischen Krankenkassen und Alten- und Pflegeheimen nach § 127 Abs. 2 SGB V abzuschließen
- Bürokratieabbau wünschenswert, z.B. durch schlankere Abrechnungsstrukturen
- Definition, was die Pauschale für Inkontinenzprodukte beinhaltet
2. Qualität und Wirtschaftlichkeit der Produkte und Dienstleistungen
- Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses dringend notwendig, da derzeitige (Versorgungs-) Standard nicht mehr dem aktuellen Stand der Medizintechnik und Produkttechnologie entspreche.
3. Qualität und Quantität des versorgenden Personals
- Ein angemessener Personalschlüssel und geschultes Personal sind zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung unabdingbar.
Das Konsenspapier kann beim BVMed unter [ilink url=“http://www.bvmed.de/stepone/data/downloads/3b/e9/00/konsenspapier-zur-aufsaugenden-inkontinenzversorgung-in-alten-und-pflegeheimen-kopie.pdf“]www.bvmed.de (Publikationen – Hilfsmittel)[/ilink] abgerufen werden.