Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) hat einen Vertrag mit der privaten Krankenversicherung Barmenia abgeschlossen. Im Zuge der Vereinbarung können rimd 250 VZA-Mitglieder parenterale Arzneimittel direkt abrechnen.
Einen ähnlichen Vertrag hatte der VZA bereits vor zwei Jahren mit der Debeka vereinbart. Der Vertrag soll beide Seiten entlasten: Einerseits erspart er den Versicherten die Vorfinanzierung der Zytostatika, anderseits entfällt für die Apotheker neben einer Verringerung bürokratischen Aufwands das Inkassorisiko.
Die Vereinbarung erfasst parenterale Zubereitungen inklusive unterstützender Arzneimittel und verordneter Hilfsmittel, die erstmals von Apotheken mit einer privaten Krankenversicherung direkt abgerechnet werden können
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