Im Anschluss an die MedInform-Konferenz „Hilfsmittelverträge im Wandel der Zeit“ waren sich die Teilnehmer einig darüber, dass im Hilfsmittelmarkt eine Umorientierung stattfindet. Nach den Umbrüchen der letzten Jahre durch Ausschreibungen und Wegfall der Zulassungen sei nun eine Entwicklung vom Preisfokus hin zur Versorgungsqualität, vom Vertragsdiktat hin zu partnerschaftlichen Verhandlungen erkennbar.
Handlungsbedarf herrsche allerdings bspw. bei Inkontinenzprodukten: So verwies Detlef Klaus von Abena darauf, dass die Qualitätskriterien des Hilfsmittelverzeichnisses zu aufsaugenden Inkontinenzprodukten aus dem Jahr 1994 stammen. Hier müsse man die erforderliche Qualität klar und zeitgemäß definieren. Ferner müsse man die Versorgungsqualität dann auch auf dem Markt und bei den Ausschreibungsgewinnern von den Krankenkassen kontrollieren, ergänzte BVMed-Vorstandsmitglied Christiane Döring von der GHD.
Problematisch wirkt sich hierbei nach wie vor aus, dass die mit der Produktversorgung der Versicherten erbrachte Dienstleistung (Beratung, Betreuung, Entlassungsmanagement etc.) nicht separat vergütet wird, sondern mit der Produkterstattung abgegolten ist. Will man also die Versorgungsqualität der Patienten langfristig sicherstellen, ist eine Preisbildung, die sich ausschließlich am Produkt orientiert, überholt.
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