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Die Krankenkasse hkk mit Sitz in Bremen bietet ihren Versicherten ab sofort eine elektronische Patientenquittung an. Die rund 360.000 Versicherten der Krankenkasse könnten jederzeit online sehen, wie viel Geld für welche Leistungen an Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser bezahlt wurde, teilte die Kasse heute mit. Die hkk – im letzten Jahr mit einem erwirtschafteten Überschuss von 45 Mio. Euro – ist nach eigenen Angaben die erste bundesweite Ersatzkasse, die diesen von der Tübinger IT-Firma careon entwickelten Online-Service anbietet.

Nach Registrierung kann sich der Versicherte mithilfe der kostenlosen elektronischen Patientenquittung konkret darüber informieren, wie viel der letzte Krankenhausaufenthalt oder die Laboruntersuchung gekostet hat – auch wenn diese Zahlungen aufgrund der Abrechnungsmodalitäten zwischen Ärzten und der Kasse erst zeitlich verzögert angezeigt werden. Ein Ziel sei es, durch Transparenz die Fehlerquote bei Abrechnungen zu senken, teilte Vorstand Michael Lempe mit. Bisher schon könnten Versicherte schriftliche Quartalsabrechnungen anfordern.

Ganz neu ist das Konzept nicht: Schon im Jahr 2003 führte die erste Betriebskrankenkasse in Deutschland eine elektronische Patientenquittung ein. Im Jahr 2011 folgte die erste AOK. Nun stehen auch erstmals für Versicherte einer Ersatzkasse die Abrechungsdaten online zur Verfügung.

Die AOK NordWest mit Sitz in Dortmund hatte in einem vergleichbaren Projekt vor eineinhalb Jahren ebenfalls einen derartigen Service in Form einer Online-Abfrage angeboten. Mit der AOK-Patientenquittung sollte der Versicherte einen umfassenden Überblick über nahezu alle Leistungen, die über die Krankenversichertenkarte abgerechnet wurden, erhalten. Aus Sicht der AOK entspreche der Service dem Bedürfnis der Versicherten wissen zu wollen, was Gesundheit kostet. Ferner leiste das Angebot einen Beitrag dazu, das bewährte Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken, so die 2010 aus der freiwilligen Vereinigung zwischen der AOK Westfalen-Lippe und der AOK Schleswig-Holstein entstandene Ortskasse.

Mit diesen Angeboten geben die Krankenkassen ihren Versicherten ein Instrument an die Hand, um ein Gefühl für die Kosten der Gesundheitsversorgung zu bekommen. In der Praxis lässt sich diese Quittung jedoch nicht unmittelbar nach einem Arztbesuch erstellen, da die Abrechnung zwischen niedergelassenem Arzt und KV stattfindet, welche zuvor ein Behandlungsbudget mit den zuständigen Krankenkassen auf Basis der geplanten Leistungen vereinbart hat. Erschwert wird der Umstand einer “echten” Abrechnung durch die Tatsache, dass sich der Preis für eine Leistung nicht unmittelbar aus der Leistung alleine, sondern unter Berücksichtigung aller erbrachten Leistungen innerhalb der Ärzte einer KV auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) ergibt.

Neben dem Serviceaspekt für die Versicherten und der damit verbundenen Sensibilisierung der Kunden für die Kosten des Gesundheitssystems dürfte das primäre Interesse der Krankenversicherungen an solchen elektronischen Patientenquittungen jedoch darin liegen, den Abrechnungsbetrug einzuschränken. Die damit steigende Transparenz soll „Luftrezepte“ und andere nicht erbrachte Leistungen aufdecken und zugleich eine präventive Wirkung gegen falsche Abrechnungen entfalten. Sollte eine solche elektronische Patientenquittung bundesweit eingeführt werden, könnte dies Einsparungen in Millionenhöhe bedeuten. So wurden in den Jahren 2010 und 2011 knapp 53.000 Fälle von ärztlichem Fehlverhalten aufgedeckt, die Schadenersatzforderungen von mehr als 41 Mio. Euro nach sich zogen.