Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) bleibt so wie er ist. Die Techniker Krankenkasse (TK) ist mit einer Klage gegen den internen Finanzausgleich der Gesetzlichen Krankenversicherungen vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gescheitert. Das Gericht stellte fest, dass die mit dem Morbi-RSA verfolgten Ziele der Solidarität und des Wettbewerbs erreicht werden. Eine Revision gegen den Beschluss ist möglich.
Die TK hatte Ende 2009 gegen die damals neu eingeführte Morbiditätsorientierung geklagt, da sie aus ihrer Sicht verfassungswidrig ist. Es könne nicht sichergestellt werden, dass die Kodierung von Diagnosen, die für die Einordnung der Versicherten in die Morbiditätsgruppen sorgt, manipulationsfrei und zuverlässig erfolge. Auch sei die Datengrundlage, auf der der Morbi-RSA beruht, nicht ausreichend valide und es fehle dem Verfahren eine solide Rechtsgrundlage und demokratische Legitimation.
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