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Weil der Klinikbetreiber Rhön Klinikum AG zuletzt auf seiner Hauptversammlung die Satzung geändert und damit den Wegfall der 90-Prozent-Hürde beschlossen hat, bereitet der Medizintechnikkonzern und Rhön-Anteilseigner  B. Braun (~5 Prozent) nun eine einstweilige Verfügung gegen den Beschluss vor. Es sei eine einstweilige Verfügung vorbereitet worden, sagte der von B.Braun mandatierte Anwalt Stefan Simon von der Kanzlei Flick, Gocke, Schaumburg am Dienstag in Frankfurt.

Das Unternehmen aus Melsungen wirft Rhön vor, das Abstimmungsergebnis „gezielt verfälscht“ zu haben. Auf der Hauptversammlung von Rhön im Juni waren die Stimmen von B. Braun bei einer entscheidenden Abstimmung nicht berücksichtigt worden. Dadurch wurde mit knapp ausreichender Stimmenzahl eine Klausel gekippt, die bei wichtigen Firmenentscheidungen eine Zustimmungsquote von 90 Prozent vorsah.

Mit dem Beschluss wäre künftig eine Übernahme von Rhön leichter möglich. Hintergrund für die Intervention von B. Braun dürfte sein, dass der Medizinproduktehersteller  ein großer Zulieferer von Rhön ist und im Falle einer Übernahme von Rhön durch Fresenius Aufträge verlieren könnte.

Ungeachtet der angekündigten Klage will die Satzungsänderung zum Eintrag ins Handelsregister anmelden.

[ilink url=“http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/medizintechnik-weitere-schritte-gegen-rhoen-hv-beschluss/8439292.html“] Link zur Quelle (Handelsblatt.com)[/ilink]