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Der juristische Streit zwischen den Pharmaunternehmen Novartis und Aposan geht in die nächste Runde. Im Kern steht dabei die Frage: Darf ein Unternehmen ein Arzneimittel einer anderen Firma in kleinere Spritzen umfüllen und sie billiger verkaufen? Ein Urteil gibt es bisher nicht. Eine Entscheidung über das sog. „Auseinzeln“ gilt für ähnliche Fälle als wegweisend.

Allerdings hat das Hamburger Landgericht in dieser Woche eine Unterlassungsklage des Schweizer Pharmakonzerns, mit dem Novartis dem Unternehmen Aposan das Umfüllen eines von Novartis hergestellten Augenheilmittels untersagen will. abgelehnt.

Die Begründung: Die Geschäftspraxis ist ohne neue EU-Entscheidung zulässig, sofern das Präparat beim Umfüllen nicht verändert wird und dies nur in Einzelfällen auf Rezept geschieht. Clemens Künzer, Gründer des Mutterunternehmens Aposan (Jahresumsatz: 12 Mio. Euro) kommentierte: „Es ist ein wichtiger Etappensieg, ein Totalverbot ist damit vom Tisch“.

Hintergrund: Das Kölner Aposan-Tochterunternehmen Apozyt portioniert eine größere Dosis des Augenmittels Lucentis gegen altersbedingte Netzhautablösung in kleinere und billigere Fertigspritzen um, ohne aber die Zusammensetzung umzustellen. Der Prozess wird am 8. Oktober fortgesetzt.

[ilink url=“http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/landgericht-streit-um-umfuellung-von-augenmittel/8702036.html“] Link zur Quelle (Handelsblatt.com)[/ilink]