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Seit heute (1. Oktober 2013) ist der neue EBM in Kraft. Doch ob er auch lange Bestand haben wird ist ungewiss. Bereits am 1. Januar 2014 könnte er wieder ausgesetzt werden.

Der Weg bis zum Inkrafttreten des neuen EBM war beschwerlich. Voraus gingen unzählige KBV-Vertreterversammlungen. Im Vorfeld der letzten Vollversammlung am 20. September war jedoch noch nicht klar, ob der neue EBM tatsächlich am 1. Oktober gilt. Damals lagen noch 16 Änderungsanträge vor, die eine Aussetzung oder Veränderung des EBM forderten. Wir berichteten bereits Anfang September darüber. Doch es kam anders: Der am 27. Juni im Bewertungsausschuss verabschiedete EBM zwischen Krankenkassen und Ärztevertretern trat nun doch zum 1. Oktober in Kraft, wenn auch nur unter Vorbehalt. Voraussetzung, dass er nicht zum 1. Januar 2014 ausgesetzt wird, ist, dass bestimmte Neuerungen wie der Chronikerzuschlag und die Gesprächsleistungen mit den Krankenkassen nachverhandelt werden.

Die KBV-Vorsitzende Regina Feldmann, die für die hausärztlichen Belange zuständig ist, relativiert den aktuellen Schwebezustand des EBM und meint: „Wie bei jeder EBM-Reform sind noch einige Nachbesserungen nötig.“ Man würde bereits Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband führen, um im Bewertungsausschuss Nachbesserungen zu vereinbaren.

Auf der letzten Vertreterversammlung zeigte sich auch wie tief die KBV zwischen Haus- und Fachärzten gespalten ist. Auf einer Sondersitzung soll daher die Teilung des KBV-Vorstands in hausärztliche und fachärztliche Vertreter hinterfragt werden. Denn viele KVen hätten bereits diese Trennung überwunden und fragen sich daher, ob eine Trennung in ihrem höchsten Verwaltungsorgan noch nötig sei.

Kommentar: Kurz nach der letzten Vertreterversammlung trafen sich die Vertreter von GKV und KBV im erweiterten Bundesausschuss am 25. September und beschlossen, dass den Ärzten ab 2014 zwischen 590 und 800 Mio. Euro mehr zur Verfügung stehen würde. Eine Nachjustierung der EBM-Reform erfolgte jedoch nicht. Dafür sollen weitere Gespräche mit den Kassen folgen. Eines sollte jedoch klar sein, wenn der nun eingeführte EBM tatsächlich am 1. Januar 2014 ausgesetzt wird, wirft dies ein schlechtes Licht auf die ärztliche Selbstverwaltung. In Zeiten von Ärztemangel setzt dies besonders das falsche Signal für den ärztlichen Nachwuchs.