Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherungen haben sich auf einen Fallpauschalenkatalog für 2014 geeinigt. Derzeit beträgt das Finanzierungsvolumen etwa 65 Mrd. Euro das über die Fallpauschalen an die Krankenhäuser verteilt wird. Über Relativgewichte wird dabei das Verhältnis der Vergütung verschiedener Behandlungsfälle zueinander bestimmt. Zudem wird die Höhe der Vergütung durch die Kassen maßgeblich durch die mit den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerte festgelegt.
Für 2014 wurde der DRG-Katalog deutlich weiter entwickelt. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat für die Weiterentwicklung besondere Schwerpunkte auf sachgerechte Abbildung von selten, hochspeziellen und seltenen, extrem teuren Fällen gelegt. Zudem wurde der Bereich der Wirbelsäulen- und Herzkatheter-OPs weiter differenziert und verbessert. Auch die Kinderheilkunde profitiert von weiter speziell zugeschnittenen Abrechnungsmöglichkeiten. Auch hat sich die Berechnung des Schweregrades geändert. Dieser soll nun besser Nebenerkrankungen und Komplikationen berücksichtigen.
Des Weiteren wurde noch über die im letzten Jahr erstmals verhandelten Zusatzentgelte für die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren diskutiert. Durch erste Erfahrungen der Krankenhäuser wurden für besonders teure Fälle neue Abrechnungsmöglichkeiten festgelegt.
Bei den Abrechnungsmöglichkeiten für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gibt es noch keinen endgültig festgelegten PEPP-Entgeltkatalog. Dieser befindet sich noch in der Abstimmungsphase mit den Selbstverwaltungsorganen. Im letzten Jahr konnte keine Einigung erzielt werden, sodass der jetzt gültige Entgeltkatalog per Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft gesetzt wurde.
Der aktuelle Fallpauschalen-Katalog des Inek ist hier abrufbar: Fallpauschalen Katalog 2014
[ilink url=“http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/38/aid/11020/title/Gemeinsame_Pressemitteilung“] Link zur Quelle (Deutsche Krankenhaus Gesellschaft)[/ilink]