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Gute Nachrichten für Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen. Denn für die Pflege werden ab dem Jahr 2015 voraussichtlich 2,4 Mrd. Euro mehr pro Jahr zur Verfügung stehen. Sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Betreuung sollen die Mittel erhöht werden. Diese zusätzlichen Gelder sollen aus der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um zunächst 0,3 Prozentpunkte ab 2015 resultieren. Insgesamt hat die große Koalition Beitragserhöhungen für die Pflegeversicherung von 0,5 Prozentpunkten im Verlauf der Legislaturperiode ins Auge gefasst.

In einer Klausurtagung der Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion wurde nun beraten, wie die zusätzlichen Mittel ab dem kommenden Jahr verteilt werden sollen. Im Einzelnen wurde sich auf folgende Verteilung verständigt:

  • je 500 Mio. Euro seien für zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen, für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie für mehr Leistungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen vorgesehen
  • 600 Mio. Euro sollen als Inflationsausgleich für die zurückliegenden drei Jahre verwendet werden
  • rund 40 Mio. Euro sollen für Menschen bereitgestellt werden, die eine zehntägige Auszeit vom Beruf benötigen, wenn ein Mensch aus der nahen Verwandtschaft pflegebedürftig werden sollte
  • 1,2 Mrd. Euro im Jahr sollen in den Aufbau einer Reserve fließen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, erklärte nach der am vergangenen Wochenende stattgefundenen Klausurtagung, dass das Geld bei den Menschen ankommen müsse, die es bräuchten. Es sollen etwa 45.000 zusätzliche Kräfte in Heimen eingestellt werden, um einen Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 20 Heimbewohner zu erreichen. Dadurch sollen die Fachpflegekräfte von reinen Betreuungsaufgaben entlastet werden. Die Grundidee dabei sei, die Mittel ab Januar auch im Vorgriff auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu verteilen. Weiterhin soll in regionalen Modellen die Einbeziehung von Menschen mit Demenz erprobt werden.

Darüber hinaus soll ein Pflegeberufegesetz eingeführt werden, womit neben den bisherigen Ausbildungsgängen, die Akademisierung der Pflegeberufe vorangetrieben werden soll. Ebenso soll das Schulgeld, das in manchen Ländern noch erhoben werde, abgeschafft werden. Spahn kündigte diesbezüglich eine zügige Gesetzgebung an, um alle Vorhaben rechtzeitig umzusetzen, die bereits ab kommendem Januar greifen sollen. Im Arzneimittelbereich sind folgende Neuerungen vorgesehen: Von dem geplanten siebenprozentigen Herstellerrabatt für Arzneimittel seien Generika ausgenommen, für welche ein Abschlag von sechs Prozent angesetzt sei. Die Hersteller sollen bei der Festsetzung der Preise wenigstens bis zur Höhe der Festbeträge Spielraum erhalten. Zum Thema Sterbehilfe, erklärte Spahn, dass seiner Ansicht nach, ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe im Bundestag recht schnell konsensfähig würde, ebenso im Parlament. Wie diese Thematik jedoch in der Einzelbeziehung zwischen Patient und Arzt zu regeln sei, müsse noch diskutiert werden.

Auch die Gründung des geplanten Instituts für Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) soll nun auf den Weg gebracht werden. Analog zum Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG) soll damit die Qualität der medizinischen Versorgung gemessen werden. Im Internet soll es Übersichten veröffentlicht werden, welche Krankenhäuser in bestimmten Bereichen besser oder schlechter abschneiden. Das neue Institut soll die Krankenversicherung jährlich bis zu 14 Mio. Euro kosten. Doch dieses Vorhaben benötige mehrere Monate Aufbauzeit, so schätzt Spahn.