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Kurz nachdem die große Koalition ihre Arbeit Ende letzten Jahres aufgenommen hatte, wurde im Eilverfahren das bestehende Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel verlängert. Jedoch nur für weitere drei Monate. Nun wurde wie bereits angekündigt ein Gesetz verabschiedet, welches neben der Fortschreibung des Preismoratoriums um weitere vier Jahre auch die Höhe des Zwangsrabatts regelt.

Dies bedeutet, dass die Preise auf dem Niveau von 2009 weiterhin festgeschrieben werden und der Zwangsrabatt um einen Prozentpunkt auf sieben Prozent steigt. Für Generika-Produkte liegt er weiterhin bei sechs Prozent. Im Gegenzug wird jedoch auf die Bestandprüfung schon am Markt befindlicher Medikamente verzichtet, da dies nur mit einem „hohen methodischen und administrativen Aufwand“ durchzuführen wäre.

Dementsprechend äußerten Vertreter der pharmazeutischen Industrie ihren Unmut und verwiesen auf die immer weiter zunehmende Schere zwischen den festgesetzten Preisen und der steigenden Inflation. Mittlerweile habe sich eine inflationsbedingte Lücke von über sieben Prozent gebildet.

[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=nachrichten&type=0&no_cache=1&Nachricht_ID=51031&Nachricht_Title=Nachrichten_Preismoratorium+f%FCr+Arzneimittel+bis+Ende+2017″] Link zur Quelle (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]