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Die Krankenkassen im Norden haben den bisher bestehenden Strukturvertrag mit ambulanten Operationszentren, in dem über 300 Ärzte eingeschrieben waren, gekündigt. Für große Operationszentren bedeuten dies unter Umständen finanzielle Einbußen von bis zu 200.000 Euro.

Dr. Karl-Heinz Gnutzmann aus der Praxisklinik Kronshagen, die etwa zwei Drittel der ambulanten OPs im Norden durchführt, setzt seine Hoffnung in einen Selektivvertrag. Entsprechende erste Gespräche mit den Krankenkassen hat die Ärztegenossenschaft Nord bereits bestätigt.

Alle zehn großen Leistungserbringer sollen künftig über den EBM vergütet werden, wonach die Vergütung im Vergleich zum Strukturvertrag aber niedriger ausfällt. Veröffentlicht wurde das Beispiel Adenotomie ohne Tonsillektomie: Für die Operation werden laut EBM 97,78 Euro (Strukturvertrag: 116,20 Euro) vergütet, für die Anästhesie 96,03 Euro (Strukturvertrag 114,12 Euro) und für die postoperativen Leistungen 25,59 Euro (Strukturvertrag: 34,24 Euro).

Dies bedeutet etwa durchschnittlich 19 Prozent weniger Vergütung bei Operationen 34 Prozent weniger bei Anästhesien und den postoperativen Leistungen.

Die Kündigung des Strukturvertrages hat auch zur Folge, dass das betreute Schlafen in der Nacht nach dem Eingriff nicht mehr bezuschusst wird. Patienten hatten dafür in der Vergangenheit lediglich 10 Euro zuzuzahlen. Davon waren im Jahr etwa 550 Patienten betroffen. Die Echtkosten in Höhe von 129 Euro werden von nun an auf die Patienten umgelegt. Gnutzmann geht davon aus, dass somit jeder zweite Patient auf die Nacht verzichten wird, obwohl diese medizinisch sinnvoll ist.

Geht es nach den Kassen, steht die ambulante OP in keiner Beziehung zu der stationären Übernachtung.

Kommentar: Nach Veröffentlichung des Spitzenverbandes der GKV verursachen die ambulanten Operationen nach § 115 b SGB V  bisher die höchsten Kosten im Rahmen der ambulanten Behandlung durch Krankenhäuser. Dabei konkretisiert der Gemeinsame Bundesausschuss die  ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen nach § 116 b SGB V durch Krankenhäuser. Die GKV rügt, dass die direkte Vergütung der Leistungen durch die Krankenkassen ohne Ausgleich des ambulanten und stationären Budgets die Krankenhäuser und die Vertragsärzte zu Lasten der Krankenkassen entlaste.

Wir meinen, es ist grundsätzlich dem medizinischen Fortschritt zu verdanken, dass bei so vielen verschiedenen Krankheitsbildern ambulante Operationen möglich sind. Sicherlich ist es aus psychologischer Sicht für einen Patienten angenehm, so schnell wie möglich wieder in die „eigenen vier Wände“ entlassen werden zu können. Andererseits schafft eine schnelle Entlassung des Patienten auch eine große Leistungskapazität für das Krankenhaus. Es ist anzunehmen, dass die seitens der GKV erwähnten besonders hohen Kosten auch der anspruchsvollen Medizintechnik und dem spezialisierten Personal geschuldet sind. Zuletzt hatte sich Bundesgesundheitsminister Gröhe für eine qualitativ bessere Dienstleistung am Patienten neben der eigentlichen medizinischen Versorgung ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund stellt sich wohl die Frage, ob hinsichtlich der betreuten Nacht mit falscher Signalwirkung gespart werden soll.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/859025/ambulante-op-zentren-drohen-norden-einbussen.html“] Link zur Quelle (aerztezeitung)[/ilink]