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Die AOK Hessen hat die für sie tätigen Rechenzentren angewiesen, Rechnungen betroffener Apotheken für Sterilrezepturen zu kürzen. Auf diese Weise beabsichtigt die AOK, ihre Rabattverträge mit aller Macht durchsetzen. Die Einsprüche der Apotheker hatte sie ausgiebig geprüft, gelangt aber für diese zu keiner anderen Entscheidung. Unstreitig ist es wohl allein im vergangenen Dezember zu Kürzungen um einen insgesamt sechstelligen Betrag gekommen, die aber noch nicht durchgesetzt wurden. Der Verband Zytostatika herstellender Medikamente (VZA) rechnet sogar mit 800.000 Euro. Berücksichtigt man die Folgemonate, könnte eine Millionen-Retax ins Haus stehen.

Hintergrund sind Verträge über die Belieferung onkologischer Praxen, die Ende 2013 zwischen der AOK und Zyto-Apotheken geschlossen worden waren. Apotheken, die keine Vertragspartner der AOK waren, wurden auf Null retaxiert. Die AOK hatte darauf hin vom Hessischen Apothekerverband 13 Widersprüche kassiert und sich außerdem beim hessischen Sozialministerium als Aufsichtsbehörde beschwert. Ein sich daran anschließendes Gespräch mit der AOK verlief jedoch erfolglos. Der Hessische Apothekerverband ist bereits für eine gerichtliche Auseinandersetzung gewappnet. Im Zuge einer außerordentlichen Hauptversammlung sind 15.000 Euro als Nachtragshaushalt zur Finanzierung eines möglichen Rechtsstreits genehmigt worden. Sollte durch die Gerichte kein einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden, wäre es der AOK möglich, die in Rede stehenden Beträge voll zu kürzen, was für Apotheken unter Umständen erhebliche finanzielle Konsequenzen hätte. Für die gerichtliche Auseinandersetzung ist für die Apotheker sicherlich von positiver Relevanz, dass das Regierungspräsidium Darmstadt von einem Kontrahierungszwang unabhängig von einem bestehenden Rabattvertrag ausgeht. Ausserdem haben Patienten durch schriftliche Erklärung ihr Recht auf eine freie Apothekenwahl ausgeübt.

Kommentar: Bereits im Februar sind die Absichten der AOK Hessen bekannt geworden. Schon damals tat sich zwangsläufig die Frage auf, ob andere Krankenkassen ebenfalls Rabattverträge durchsetzen würden. Diese ist nach wie vor noch offen. Da nun wohl ein Rechtsstreit ansteht, ist es aus Sicht der anderen Kassen strategisch sinnvoll, dessen Ausgang abzuwarten. Derzeit sind ausschließlich die Sterilrezepturen Gegenstand der Auseinandersetzung, so bleibt zu befürchten, dass auch andere Medikationen und Hilfsmittel im Rahmen ständiger Kostendiskussionen in den Fokus von Rabattverträgen gelangen können. 

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/aok-hessen-zieht-retax-durch-zytostatika-sterilrezepturen-ausschreibung/?tx_ttnews%5BsViewPointer%5D=1&cHash=204fad9cd09d82978ef70cccab7dbeb6″] Link zur Quelle (apotheke-adhoc)[/ilink]