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Die Anfang 2015 geplante GKV-Reform macht die Erhebung von Zusatzbeiträgen für Krankenkassen wieder möglich. Faktisch gesehen können Krankenkassen durch die Reform insbesondere ihre Beitragsautonomie zurückgewinnen und prozentuale Zusatzbeiträge bei ihren Mitgliedern einfordern. Dieser Entwicklung soll nun durch mehr Transparenz entgegengewirkt werden.

In einem Änderungsantrag für das neue Finanzierungsgesetz der Kassen geht hervor, dass diese zukünftig dazu verpflichtet sein sollen, ihre Mitglieder in einem persönlichen Brief über anstehende Beitragserhöhungen und das in diesem Fall gültige Sonderkündigungsrecht zu informieren. Weiterhin besteht auch die gesetzliche Pflicht, Versicherte über das Internet darüber zu informieren, welche Krankenkasse alternativ günstiger ist. Anzunehmen ist, dass die zukünftige Offenlegungspflicht der Krankenkassen insbesondere den Preis-Wettbewerb der Krankenkassen weiter verstärken wird.

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