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Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist vom dem frisch eingeführten (1. Oktober 2013) einheitlichen Bewertungsmaßstab überzeugt. Mit ihm hätte es eine Entwicklung in die richtige Richtung genommen, so Regina Feldmann, Mitglied des Vorstands der KBV. Der EBM sei richtig und gut, dies würden die ersten Abrechnungsergebnisse des vierten Quartals 2013 zeigen, welche nun von allen kassenärztlichen Vereinigungen vorliegen. Nur bei der Chronikerpauschale müssten noch Korrekturmaßnahmen durchgeführt werden.

Im Durchschnitt sei der Leistungsbedarf der Hausärzte um 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Diese Entwicklung liegt nur leicht über dem Durchschnitt der Vorjahre. Die Ärzteschaft hingegen bemängelt, dass die zuvor hoch angepriesenen Reform-Elemente wie beispielsweise die sogenannte Gesprächsziffer den Ärzten nicht geholfen hätte. Die Abrechnung von Beratungsgesprächen sei aufgrund einer Plausibilitätsprüfung bei den KVen viel zu umständlich gewesen. Diesen Aufwand hätten viele Ärzte gescheut, sodass die Prüfung im Dezember gestrichen wurde. Auch die neuen Leistungen der Palliativmedizin und der Geriatrie, welche sehr gut von den Ärzten angenommen wurden, wären stark unterfinanziert. So kam es beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern zu einer Unterdeckung von 206 Prozent.

Die Grundidee der EBM-Reform war es, die Ärzte weniger pauschaliert zu vergüten sondern stärker nach dem tatsächlichen Praxisgeschehen. Damit soll bei zukünftigen demografischen Veränderungen die eine Leistungsausweitung bei der Ärzteschaft bedürfen, leichter eine Verhandlungsgrundlage mit den Kassen geschaffen werden können. Schon nach einem halben Jahr will die KBV hier ansetzen und mit den Kassen über die Höhe der Chronikerpauschale verhandeln. Da die Pauschale aktuell nur 15 statt wie ursprünglich gefordert 17 Euro beträgt, sei der Ärzteschaft allein im vierten Quartal 2013 rund 40 Mio. Euro entgangen. Der GKV-Spitzenverband zeigte sich bereits verhandlungsoffen.

Kommentar: Damit eine höhere Chronikerpauschale gezahlt werden kann, muss dazu erst im Bewertungsausschuss verhandelt werden. Neben der Chronikerpauschale soll auch der Bereich der technischen Leistungen neu bewertet werden, bei denen Ärzte Medizintechnik einsetzen. In einer weiteren Verhandlungsrunde soll dann über qualifizierte Praxisassistenten wie Agnes, Verah und Eva verhandelt werden. Bevorzug soll die Entlohnung außerbudgetär erfolgen. Ein finales Update des EBM-Katalogs sei für den 1. Januar 2015 geplant.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/862557/chronikerpauschale-kbv-kassen-verhandeln-neu.html“]Link zur Quelle (Ärztezeitung)[/ilink]