Das von der großen Koalition geplante Präventionsgesetz kann nicht wie geplant Anfang Januar 2015 in Kraft treten. Laut Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bestünde noch viel Abstimmungsbedarf zwischen den einzelnen Regierungsfraktionen. Die Positionen lägen aktuell viel zu weit auseinander um realistisch mit einer Umsetzung des Gesetzes im Januar 2015 rechnen zu können. Dennoch soll weiter an einem Entwurf gearbeitet werden. Frühestens sei jedoch erst mit einer Umsetzung im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen.
Damit kann die Schwarz-Rote-Regierung das im Koalitionsvertrag selbst gesteckte Ziel ein Gesetz zur Prävention noch in diesem Jahr zu verabschieden nicht halten. Bereits die beiden Vorgängerregierungen (Rot-Grün 2005 und Schwarz-Gelb 2013) scheiterte an dem Vorhaben. Schwierigkeiten gebe es besonders dadurch, dass zahlreiche Aufgaben der gesundheitlichen Prävention in die Kompetenz der Länder fallen. Beispielsweise in Schulen und Kindergärten. Zugleich sieht der Koalitionsvertrag vor, dass alle Sozialversicherungsträger mit einbezogen werden müssen, also neben der GKV auch die Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Aufgrund der aktuellen SPD-Mehrheit in der Länderkammer stehen die Chance dieses Mal gut, dass ein Entwurf auch Realität wird.
Mit dieser Entwicklung zeigt sich der GKV-Spitzenverband zufrieden, denn der Entwurf der Vorgängerregierung sah eine solche Gesamtgesellschaftliche Ausrichtung nicht vor. In diesem sollte die Last von den Ärzten und den Kassen allein getragen werden. So war geplant, dass die Kassen je Versicherten 6 Euro pro Jahr für Präventionsleistungen aufwenden sollten. Dennoch sind große Einzelkassen nicht zufrieden mit dem Gesetzesvorhaben und sehen dies als Einmischung an. Durch das Gesetz würden unnötige Parallelstrukturen aufgebaut werden, so eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse (TK). Zudem wird die vorgesehene Einbindung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als kritisch gesehen (BZgA), denn deren Budget würde politisch motiviert eingesetzt werden. Dennoch bleibt auch diesmal ein Großteil des Auftrags in der Hand der Kassen. In Anlehnung an den letzten Entwurf sollen die Kassen je Versicherten und Jahr 7 Euro in Prävention investieren, bis zum Jahr 2018 soll dieser Betrag auf 10 Euro steigen. Zudem sollen 80 Prozent der finanziellen Mittel in Kitas, Betriebe und Pflegeheime fließen. Der Rest soll für verstärkte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen genutzt werden.
Insgesamt sollen die Kassen dazu angehalten werden zukünftig 420 Mio. Euro für Präventionsmaßnahmen auszugeben. Dies entspricht einer Verdoppelung gegenüber dem heutigen Standard. Aktuell geben Kassen rund 3 Euro pro Versicherten und Jahr aus. Mit dem Gesetz sollen hauptsächlich Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus Typ 2 und Depressionen bekämpft, der Tabakkonsum und die Sterblichkeit bei Brustkrebs gesenkt werden. Dabei sollen die gesundheitsfördernden Maßnahmen vor allem auf Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen zielen.
Dass zeitnah ein Gesetz zur Stärkung der Prävention verabschiedet werden muss, ist jedoch allen beteiligten klar: So gelten 60 Prozent der Männer und 43 Prozent der Frauen in Deutschland als zu übergewichtig. Stress nimmt für viele immer weiter zu. Die Fehltage aufgrund von Burn-out-Syndrom sin einem Bericht der “Welt” zufolge innerhalb von acht Jahren um das 18-fache gestiegen, 9,5 Millionen Menschen in Deutschland trinken laut Regierung gefährlich viel. 31 Prozent der Männer und 21 Prozent der Frauen rauchen.