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Laut Angaben des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) hat die AOK Bayern den Hilfsmittelvertrag über aufsaugende Inkontinenzhilfen gekündigt. Die Vereinbarung läuft Ende September aus.

Der aktuelle Hilfsmittelvertrag der AOK Bayern war bereits Ende 2010 in Kraft getreten. Seit den Anpassungen im Juli 2011 können Apotheker für die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen eine monatliche Pauschale von 33,50 Euro abrechnen, unabhängig davon ob es sich um eine Erst- oder Folgepauschale handelt. Neben der Beratung und den Produkten sind mit der Pauschale auch die Krankenunterlagen abgedeckt. Mit der Forderung der AOK Bayerns, dass jeder Partner einen examinierten Krankenpfleger beschäftigen muss, sind die Apotheken in Bayern allerdings faktisch gesehen bereits seit 2011 von der Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen ausgeschlossen. Der BAV plant aufgrund der Kündigung Gespräche mit der AOK aufzunehmen.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/apothekenpraxis/nachricht-detail-apothekenpraxis/aufsaugende-inkontinenzhilfen-aok-bayern-kuendigt-vertrag/“] „Link zur Quelle (Apotheke adhoc)“[/ilink]