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Die von Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) geplante Pflegereform, durch welche zum Beispiel Demenzkranke mehr Leistungen aus den Pflegekassen erhalten sollen, wird die bislang veranschlagten Kosten von 2,5 Mrd. Euro voraussichtlich um eine weitere Mrd. Euro übersteigen. Die Süddeutsche Zeitung, die darüber aktuell berichtet, beruft sich dabei auf Meldungen aus dem Bundesgesundheitsministerium. Um die Kostenexplosion abzufangen, könnten zukünftig Leistungen, die aktuell noch von den Pflegekassen übernommen werden, von den Krankenkassen zu erstatten sein, so eine Überlegung des BGM. Konkret im Gespräch sind insoweit Leistungen wie Verbandswechsel, Blutdruckmessungen und Medikamentenzuteilungen, soweit sie in Pflegeeinrichtungen erfolgen. Aktuell ist die Pflegeversicherung zwar mit einem Finanzstock von 6,2 Mrd. Euro noch gesichert, die Krankenversicherung verfügt aber sogar noch über Reserven in Höhe von 30 Mrd. Euro. Kritiker dieser Überlegungen befürchten, dass das Pflegepersonal durch eine derartige Kostenaufteilung bei der Entscheidungsfindung negativ beeinflusst werden könnte und befürchtet eine zusätzliche Mehrbelastung der Versicherten durch die ebenfalls bevorstehende GKV-Finanzreform.

Die Bundesregierung hat inzwischen den Bericht der Süddeutschen Zeitung zurückgewiesen und derartige Überlegungen zur Finanzierung bestritten. Fakt ist aber, dass der ab 2015 geplante Pflegevorsorgefonds, der die Beitragshöhen stabilisieren soll, nicht ausreichen wird, um alle entstehenden Kosten zu decken. Diesbezüglich liegen Modellrechnungen des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen und des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen vor.

Kommentar: Die Diskussionen um die Finanzierung der Pflegereform wirken ein wenig wie ein Katz- und Maus-Spiel. Nach Meldungen von kma-online im Juni 2014 hat Bundesgesundheitsminister Gröhe eine anteilige Finanzierung der Pflegereform durch Rücklagen in der Krankenversicherung zu deren Gunsten ausgeschlossen. Die aktuelle Berichterstattung scheint also nicht abgesichert zu sein. Interessant ist die Überlegung aber allemal vor dem Hintergrund der Reformüberlegungen zur Delegation ärztlicher Leistungen. Dann wird man wohl ohnehin überlegen müssen, wie Leistungen wie Verbandswechsel, Blutdruckmessungen und Medikamentenzuteilungen (kostentechnisch) einzuordnen sind. 

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