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Wie aus einem Monatsbericht der Bundesbank für Juli 2014 hervorgeht, ist das Defizit des Gesundheitsfonds ist im ersten Quartal 2014 deutlich größer als offiziell bekannt. Unter Berücksichtigung des Bundeszuschusses in Höhe von 14 Mrd. Euro nach der alten Rechtslage, der dem Fonds über das Jahr verteilt in Raten überwiesen wird, beträgt das Quartalsdefizit 1,5 Mrd. Euro.

Fachleute halten nun, da das Gesetz des Bundeszuschuss auf 10, 5 Mrd. Euro gesenkt hat. Dies führt dazu, dass das Defizit eigentlich sogar mit 2, 5 Mrd. Euro bewertet werden muss.

Der Bundeszuschuss wird seit 2012 in Höhe von jährlich 14 Milliarden Euro geleistet. Im Jahr 2013 wurde er zur Konsolidierung des Bundeshaushalts auf 11,5 Milliarden Euro abgesenkt. Nach dem Gesetzentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 wird der Bundeszuschuss 2014 auf 10,5 Milliarden und 2015 auf 11,5 Milliarden Euro vorübergehend abgesenkt. Fachleute halten das neue Begleitgesetz zum Bundeshaushalt für eine Ursache für das unerwartet hohen Defizits. Ab 2016 beträgt der Bundeszuschuss aber wieder 14 Milliarden Euro und wird ab 2017 auf jährlich 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben. Danach fragt sich, ob diese dynamische Gestaltung des Bundeszuschusses sinnvoll ist oder nur einen Selbstzweck ohne Nachhaltigkeit erfüllt.

Aufgrund der derzeit hohen Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung und der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird die vorübergehende Verringerung des Bundeszuschusses nicht zu einer Kürzung der Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen führen. Die fehlenden Mittel werden über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vollständig ausgeglichen

Von einem Defizit ist nicht nur der Gesundheitsfonds einerseits, sondern auch das Gesamtsystem der GKV betroffen. Einem Einnahmeplus von vier Prozent stehen Ausgaben in Höhe von sechs Prozent gegenüber, sodass die Überschüsse des Vorjahres schnell aufgezehrt sein werden. Nach einer Einschätzung der Bundesbank wird die GKV somit erstmals nach 2003 wieder mit einem Defizit abschließen, sofern das Krisenjahr 2009, das zugleich Einführungsjahr des Gesundheitsfonds war, unberücksichtigt bleibt.

In der Pflegeversicherung steigen die Ausgaben im ersten Quartal mit fast 6,5 Prozent stark aber verhältnismäßig stabil. Die Ausweitung des Leistungsumfangs in der Pflege aus dem Jahr 2013 wird sich finanziell erst zeitverzögert niederschlagen, sodass grundsätzlich eine finanzielle Verbesserung bei den Pflegekassen zu verzeichnen ist. Den mit dem Pflegestärkungsgesetz geplanten Pflegefonds betrachtet die Bundesbank eher skeptisch. Entsprechend einem Auftrag soll sie bis Ende 2034 einen Kapitalstock aufbauen, diesen hält die Bundesbank aufgrund der geltenden Gesetzeslage aber nicht für genügend abgesichert. Zwar gibt es einen eindeutig formulierten Verwendungszweck, dieser schütze aber nicht vor einem vorzeitigen Zugriff, da die für den Verwendungszweck maßgebliche Vorschrift im Bedarfsfall auch wieder geändert werden kann.

Der Berliner Gesundheitsökonom Professor Klaus-Dirk Henke weist insoweit darauf hin, dass es gerade Sinn und Zweck des Bundeszuschusses sein soll, die Nachhaltigkeit der GKV-Finanzierung zu erhöhen, was aber einen verlässlichen und planbaren Bundeszuschuss voraussetze. Es seien gesetzlichen Regelungen zum Steuerzuschuss notwendig, wenn er zweckgebunden und in der Höhe verlässlich sein soll.

Professor Volker Ulrich von der Universität Bayreuth hält es für sinnlos, dass der Bund über Kredite Zinsen bezahlt, wenn in der GKV 30 Milliarden Euro Überschüsse bestehen. Er kritisiert zudem, dass die Krankenkassen die finanziellen Spielräume kaum genutzt hätten.

Die Fondsfinanzierung der Kranken- und Pflegekassen wird die Gesundheitspolitik wohl noch einige Zeit beschäftigen.